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Murnau a. Staffelsee · Landkreis Garmisch-Partenkirchen · 11.994 Einwohner

Jobcenter für Murnau a. Staffelsee

Zuständig ist das Jobcenter Garmisch-Partenkirchen mit Sitz in Garmisch-Partenkirchen.

Postleitzahlen in Murnau a. Staffelsee: 82418

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht München

Jobcenter Garmisch-Partenkirchen

Anschrift
Jobcenter Garmisch-Partenkirchen
Bahnhofstraße 35a
82467 Garmisch-Partenkirchen
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo–Fr 8–12 Uhr
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Fax
+49 8821 96685-71
Website des Jobcenters
jobcenter-gap.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Murnau a. Staffelsee zuständig?

Für Murnau a. Staffelsee (Landkreis Garmisch-Partenkirchen) ist das Jobcenter Garmisch-Partenkirchen zuständig, Bahnhofstraße 35a, 82467 Garmisch-Partenkirchen, Telefon +49 8821 96685-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Murnau a. Staffelsee?

Zur Gemeinde Murnau a. Staffelsee gehören die Postleitzahlen 82418. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Jobcenter Garmisch-Partenkirchen erreichbar?

Erreichbarkeit: Mo–Fr 8–12 Uhr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).