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Schongau · Landkreis Weilheim-Schongau · 12.572 Einwohner

Jobcenter für Schongau

Zuständig ist das Jobcenter Weilheim-Schongau mit Sitz in Weilheim. In Schongau gibt es einen Standort.

Postleitzahlen in Schongau: 86956

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht München

Standort in Schongau

  • Standort SchongauMarktoberdorfer Straße 29, 86956 Schongau

Jobcenter Weilheim-Schongau

Anschrift
Jobcenter Weilheim-Schongau
Karwendelstraße 1
82362 Weilheim
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Erreichbarkeit
Mo, Di, Do, Fr 8–12 Uhr. Bitte vereinbaren Sie für Beratungsgespräche zuerst telefonisch einen Termin! Bei dringend zu erledigenden Anliegen sind wir auch ohne Termin für Sie da.
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Fax
+49 881 991-771
Website des Jobcenters
jobcenter-weilheim-schongau.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Schongau zuständig?

Für Schongau (Landkreis Weilheim-Schongau) ist das Jobcenter Weilheim-Schongau zuständig, Karwendelstraße 1, 82362 Weilheim, Telefon +49 881 991-777.

Gibt es ein Jobcenter in Schongau?

Ja. Das Jobcenter Weilheim-Schongau hat in Schongau einen Standort: Standort Schongau, Marktoberdorfer Straße 29, 86956 Schongau.

Welche Postleitzahlen gehören zu Schongau?

Zur Gemeinde Schongau gehören die Postleitzahlen 86956. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Jobcenter Weilheim-Schongau erreichbar?

Erreichbarkeit: Mo, Di, Do, Fr 8–12 Uhr. Bitte vereinbaren Sie für Beratungsgespräche zuerst telefonisch einen Termin! Bei dringend zu erledigenden Anliegen sind wir auch ohne Termin für Sie da..

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist das Jobcenter Weilheim-Schongau für