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Höhenkirchen-Siegertsbrunn · Landkreis München · 11.039 Einwohner

Jobcenter für Höhenkirchen-Siegertsbrunn

Zuständig ist das Jobcenter Landkreis München mit Sitz in München.

Postleitzahlen in Höhenkirchen-Siegertsbrunn: 85635

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht München

Jobcenter Landkreis München

Anschrift
Jobcenter Landkreis München
Mariahilfplatz 17
81541 München
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo–Fr 8–12 Uhr, Do 14–17:30 Uhr
Fax
+49 89 622144-4500
Website des Jobcenters
landkreis-muenchen.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Höhenkirchen-Siegertsbrunn zuständig?

Für Höhenkirchen-Siegertsbrunn (Landkreis München) ist das Jobcenter Landkreis München zuständig, Mariahilfplatz 17, 81541 München, Telefon +49 89 6221-4500.

Welche Postleitzahlen gehören zu Höhenkirchen-Siegertsbrunn?

Zur Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn gehören die Postleitzahlen 85635. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Jobcenter Landkreis München erreichbar?

Erreichbarkeit: Mo–Fr 8–12 Uhr, Do 14–17:30 Uhr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist das Jobcenter Landkreis München für