Nordrhein-Westfalen · Gültig ab 01.05.2026
Mietobergrenze Jobcenter Kreis Wesel
Für eine Person erkennt das Jobcenter Kreis Wesel eine Bruttokaltmiete von 418,50 € bis 460,50 € als angemessen an, für zwei Personen 490,10 € bis 547,95 €, je nach Wohnort.
Liegt Ihre Miete im Rahmen?
- Richtwert
- –
- 1,5-fach (Karenzzeit)
- –
Unterkunftskosten einschließlich Betriebskosten (Kaltmiete zuzüglich Nebenkosten, ohne Heizkosten); Höchstgrenzen je nach Anzahl der Personen. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.
Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße
Richtwerte pro Monat. Quelle: Jobcenter Kreis Wesel, Webseite „Antrag verstehen“: Welche Kosten gelten im Kreis Wesel als angemessen? (Bruttokaltmieten ab Mai 2026).
| Gebiet | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | jede weitere |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Alpen / Rheinberg / Sonsbeck / XantenAlpen, Rheinberg, Sonsbeck, Xanten | 459,50 € | 542,10 € | 657,60 € | 878,75 € | 969,10 € | + 132,15 € |
| Dinslaken / Hünxe / VoerdeDinslaken, Hünxe, Voerde | 435,00 € | 513,50 € | 647,20 € | 778,05 € | 1.024,10 € | + 139,65 € |
| Hamminkeln / Schermbeck / WeselHamminkeln, Schermbeck, Wesel | 418,50 € | 490,10 € | 612,80 € | 826,50 € | 950,40 € | + 129,60 € |
| Kamp-Lintfort / Moers / Neukirchen-VluynKamp-Lintfort, Moers, Neukirchen-Vluyn | 460,50 € | 547,95 € | 688,80 € | 835,05 € | 950,40 € | + 143,25 € |
Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache
Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:
| Gebiet | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen |
|---|---|---|---|---|---|
| Alpen / Rheinberg / Sonsbeck / Xanten | 689,25 € | 813,15 € | 986,40 € | 1.318,13 € | 1.453,65 € |
| Dinslaken / Hünxe / Voerde | 652,50 € | 770,25 € | 970,80 € | 1.167,08 € | 1.536,15 € |
| Hamminkeln / Schermbeck / Wesel | 627,75 € | 735,15 € | 919,20 € | 1.239,75 € | 1.425,60 € |
| Kamp-Lintfort / Moers / Neukirchen-Vluyn | 690,75 € | 821,93 € | 1.033,20 € | 1.252,58 € | 1.425,60 € |
Quelle: Jobcenter Kreis Wesel, Webseite „Antrag verstehen“: Welche Kosten gelten im Kreis Wesel als angemessen? (Bruttokaltmieten ab Mai 2026), gültig ab 01.05.2026. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Kreis Wesel.
So lesen Sie die Werte
- Unterkunftskosten einschließlich Betriebskosten (Kaltmiete zuzüglich Nebenkosten, ohne Heizkosten); Höchstgrenzen je nach Anzahl der Personen.
- Heizkosten werden in tatsächlicher Höhe übernommen, soweit sie angemessen sind (Verbrauch bis zum Wert „erhöht“ des aktuellen Heizspiegels).
- Die Seite des Jobcenters nennt die Werte ab Mai 2026 und spricht von 7 Vergleichsräumen, führt aber vier Gruppen von Gemeinden mit eigenen Werten auf.
- Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).
Wenn die Miete höher ist
- Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
- Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
- Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).
Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung
Häufige Fragen
Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Kreis Wesel sein?
Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 418,50 € bis 460,50 €, für zwei Personen 490,10 € bis 547,95 €, je nach Wohnort (gültig ab 01.05.2026). Quelle: Jobcenter Kreis Wesel, Webseite „Antrag verstehen“: Welche Kosten gelten im Kreis Wesel als angemessen? (Bruttokaltmieten ab Mai 2026).
Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?
Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).
Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?
Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).
Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?
Heizkosten werden in tatsächlicher Höhe übernommen, soweit sie angemessen sind (Verbrauch bis zum Wert „erhöht“ des aktuellen Heizspiegels).
Mietobergrenzen weiterer Jobcenter in Nordrhein-Westfalen
- Jobcenter Düsseldorf
- Jobcenter Duisburg
- Jobcenter Essen
- Jobcenter Krefeld
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- Jobcenter Arbeit und Grundsicherung Leverkusen (Jobcenter AGL)
- Jobcenter Städteregion Aachen
- job-com – Jobcenter Kreis Düren
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- Jobcenter Kreis Recklinghausen
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- Jobcenter Kreis Warendorf
- Jobcenter Arbeitplus Bielefeld
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- Amt proArbeit Jobcenter Kreis Minden-Lübbecke
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