Jobcenter-Verzeichnis.org

Nordrhein-Westfalen

Mietobergrenze Jobcenter Hagen

Für eine Person erkennt das Jobcenter Hagen eine Bruttokaltmiete von 423,50 € als angemessen an, für zwei Personen 506,00 €.

Liegt Ihre Miete im Rahmen?

Personen im Haushalt
Richtwert
–
1,5-fach (Karenzzeit)
–

Bruttokaltmiete = Grundmiete plus Nebenkosten, ohne Heizkosten. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße

Richtwerte pro Monat. Quelle: Jobcenter Hagen: Angemessene Kosten (Mietwerte Bruttokaltmiete).

1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen6 Personen
Gesamtes Gebiet423,50 €506,00 €619,50 €743,50 €898,00 €963,60 €

Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache

Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:

1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen6 Personen
Gesamtes Gebiet635,25 €759,00 €929,25 €1.115,25 €1.347,00 €1.445,40 €

Quelle: Jobcenter Hagen: Angemessene Kosten (Mietwerte Bruttokaltmiete). Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Hagen.

So lesen Sie die Werte

  • Bruttokaltmiete = Grundmiete plus Nebenkosten, ohne Heizkosten.
  • Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 50 m², 2 Personen 65 m², 3 Personen 80 m², 4 Personen 95 m², 5 Personen 110 m², jede weitere Person 15 m².
  • Die Seite nennt kein Gültigkeitsdatum; sie verweist darauf, dass die Stadt Hagen als kommunaler Träger die angemessenen Kosten festlegt und dass die Werte stetig fortgeschrieben werden. Neben der Bruttokaltmiete weist die Tabelle die angemessene Grundmiete und die angemessenen Betriebskosten getrennt aus. Die Wohnflächen steigen für jedes weitere Mitglied der Bedarfsgemeinschaft um 15 m².
  • Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).

Wenn die Miete höher ist

  • Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
  • Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
  • Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).

Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Hagen sein?

Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 423,50 €, für zwei Personen 506,00 €. Quelle: Jobcenter Hagen: Angemessene Kosten (Mietwerte Bruttokaltmiete).

Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?

Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).

Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?

Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).

Mietobergrenzen weiterer Jobcenter in Nordrhein-Westfalen