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Nordrhein-Westfalen · Gültig ab 01.09.2025

Mietobergrenze Jobcenter Münster

Für eine Person erkennt das Jobcenter Münster eine Bruttokaltmiete von 594,00 € als angemessen an, für zwei Personen 746,20 €.

Liegt Ihre Miete im Rahmen?

Personen im Haushalt
Richtwert
–
1,5-fach (Karenzzeit)
–

Die Angemessenheitsgrenze wird in Form einer Bruttokaltmiete (Kaltmiete und Nebenkosten ohne Heizung und Warmwasser) angegeben. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße

Richtwerte pro Monat. Quelle: Grundsicherung und Wohnen – Angemessenheitsgrenzen (Jobcenter Münster, Stadt Münster).

1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen6 Personen
Gesamtes Gebiet594,00 €746,20 €891,20 €1.063,05 €1.239,70 €1.422,50 €

Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache

Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:

1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen6 Personen
Gesamtes Gebiet891,00 €1.119,30 €1.336,80 €1.594,58 €1.859,55 €2.133,75 €

Quelle: Grundsicherung und Wohnen – Angemessenheitsgrenzen (Jobcenter Münster, Stadt Münster), gültig ab 01.09.2025. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Münster.

So lesen Sie die Werte

  • Die Angemessenheitsgrenze wird in Form einer Bruttokaltmiete (Kaltmiete und Nebenkosten ohne Heizung und Warmwasser) angegeben.
  • Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 50 m², 2 Personen 65 m², 3 Personen 80 m², 4 Personen 95 m², 5 Personen 110 m², 6 Personen 125 m², 7 Personen 140 m².
  • Die angemessenen Heizkosten werden nach Heizungsart und Wohnungsgröße berechnet und im Einzelfall geprüft.
  • Ab 8 Personen Einzelfallentscheidung. Die Angaben ersetzen nicht die Prüfung des Einzelfalls; zusätzlich wird die Einhaltung der Mietpreisbremse geprüft. Die Wohnflächen sind die Obergrenzen der Wohnraumnutzungsbestimmungen NRW.
  • Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).

Wenn die Miete höher ist

  • Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
  • Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
  • Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).

Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Münster sein?

Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 594,00 €, für zwei Personen 746,20 € (gültig ab 01.09.2025). Quelle: Grundsicherung und Wohnen – Angemessenheitsgrenzen (Jobcenter Münster, Stadt Münster).

Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?

Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).

Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?

Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).

Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?

Die angemessenen Heizkosten werden nach Heizungsart und Wohnungsgröße berechnet und im Einzelfall geprüft.

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