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Nordrhein-Westfalen · Stand 01.01.2026

Mietobergrenze Kommunales Jobcenter Hamm

Für eine Person erkennt das Kommunales Jobcenter Hamm eine Bruttokaltmiete von 440,00 € als angemessen an, für zwei Personen 473,20 €.

Liegt Ihre Miete im Rahmen?

Personen im Haushalt
Richtwert
–
1,5-fach (Karenzzeit)
–

Angemessene Bruttokaltmiete = angemessenes Kaltmietprodukt (Nettokaltmiete) plus angemessene kalte Betriebskosten, ohne Heizkosten. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße

Richtwerte pro Monat. Quelle: Arbeitshilfe des Kommunalen Jobcenters Hamm zu den Kosten der Unterkunft, Stand 01.01.2026 (Internetversion), Abschnitt I.5 „Ermittlung der angemessenen Bruttokaltmiete“.

1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen6 Personenjede weitere
Gesamtes Gebiet440,00 €473,20 €582,40 €691,60 €800,80 €910,00 €+ 109,20 €

Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache

Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:

1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen6 Personen
Gesamtes Gebiet660,00 €709,80 €873,60 €1.037,40 €1.201,20 €1.365,00 €

Quelle: Arbeitshilfe des Kommunalen Jobcenters Hamm zu den Kosten der Unterkunft, Stand 01.01.2026 (Internetversion), Abschnitt I.5 „Ermittlung der angemessenen Bruttokaltmiete“, Stand 01.01.2026. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Kommunales Jobcenter Hamm.

So lesen Sie die Werte

  • Angemessene Bruttokaltmiete = angemessenes Kaltmietprodukt (Nettokaltmiete) plus angemessene kalte Betriebskosten, ohne Heizkosten.
  • Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 50 m², 2 Personen 65 m², 3 Personen 80 m², 4 Personen 95 m², 5 Personen 110 m², jede weitere Person 15 m².
  • Heizkosten werden getrennt von Miete und kalten Betriebskosten nach eigenen Angemessenheitsgrenzen je Heizenergieträger beurteilt.
  • Zu der Nettokaltmiete kann nach der Arbeitshilfe ein Klimabonus je m² aufgeschlagen werden (Stufen 1,55 €, 1,28 € und 1,01 € je m², abhängig vom Energieausweis); dieser ist in den Werten nicht enthalten. Wohnfläche: 50, 65, 80, 95 und 110 m², für jede weitere Person 15 m².
  • Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).

Wenn die Miete höher ist

  • Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
  • Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
  • Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).

Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Miete beim Kommunales Jobcenter Hamm sein?

Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 440,00 €, für zwei Personen 473,20 € (Stand 01.01.2026). Quelle: Arbeitshilfe des Kommunalen Jobcenters Hamm zu den Kosten der Unterkunft, Stand 01.01.2026 (Internetversion), Abschnitt I.5 „Ermittlung der angemessenen Bruttokaltmiete“.

Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?

Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).

Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?

Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).

Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?

Heizkosten werden getrennt von Miete und kalten Betriebskosten nach eigenen Angemessenheitsgrenzen je Heizenergieträger beurteilt.

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