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Nordrhein-Westfalen · Gültig ab 01.01.2026

Mietobergrenze Jobcenter Lippe

Für eine Person erkennt das Jobcenter Lippe eine Bruttokaltmiete von 365,00 € bis 490,00 € als angemessen an, für zwei Personen 436,80 € bis 569,40 €, je nach Wohnort.

Liegt Ihre Miete im Rahmen?

Gebiet (Orte je Gebiet in der Tabelle unten)
Personen im Haushalt
Richtwert
–
1,5-fach (Karenzzeit)
–

Monatswerte für Kaltmiete / Schuldzinsen einschließlich kalter Betriebsnebenkosten, die als maximal angemessen gelten. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße

Richtwerte pro Monat. Quelle: Dienstanweisung 02/2023 „Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II“ im Jobcenter Lippe, Stand 01.07.2026 (Abschnitt 2.7.2: Werte des schlüssigen Konzepts seit 01.01.2026).

Gebiet1 Person2 Personen3 Personen4 Personenjede weitere
Augustdorf490,00 €499,00 €621,60 €724,85 €+ 111,30 €
Bad Salzuflen466,00 €547,30 €654,40 €759,05 €+ 119,85 €
Barntrup380,00 €468,65 €533,60 €709,00 €+ 96,00 €
Blomberg458,50 €481,00 €562,40 €682,10 €+ 97,35 €
Detmold486,00 €547,30 €675,20 €802,75 €+ 118,20 €
Dörentrup365,00 €460,00 €559,20 €593,75 €+ 90,30 €
Extertal375,00 €451,75 €548,00 €647,90 €+ 87,45 €
Horn-Bad Meinberg395,00 €469,30 €580,00 €654,55 €+ 95,70 €
Kalletal442,00 €436,80 €544,00 €646,95 €+ 99,45 €
Lage466,50 €510,25 €608,00 €703,95 €+ 113,85 €
Lemgo451,50 €531,05 €648,00 €754,30 €+ 113,70 €
Leopoldshöhe472,50 €569,40 €654,40 €799,90 €+ 132,00 €
Lügde420,50 €457,60 €559,20 €601,35 €+ 92,85 €
Oerlinghausen472,50 €566,80 €638,40 €816,05 €+ 140,55 €
Schieder-Schwalenberg368,50 €452,40 €519,20 €615,60 €+ 97,35 €
Schlangen472,50 €519,35 €535,20 €626,05 €+ 110,25 €

Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache

Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:

Gebiet1 Person2 Personen3 Personen4 Personen
Augustdorf735,00 €748,50 €932,40 €1.087,28 €
Bad Salzuflen699,00 €820,95 €981,60 €1.138,58 €
Barntrup570,00 €702,98 €800,40 €1.063,50 €
Blomberg687,75 €721,50 €843,60 €1.023,15 €
Detmold729,00 €820,95 €1.012,80 €1.204,13 €
Dörentrup547,50 €690,00 €838,80 €890,63 €
Extertal562,50 €677,63 €822,00 €971,85 €
Horn-Bad Meinberg592,50 €703,95 €870,00 €981,83 €
Kalletal663,00 €655,20 €816,00 €970,43 €
Lage699,75 €765,38 €912,00 €1.055,93 €
Lemgo677,25 €796,58 €972,00 €1.131,45 €
Leopoldshöhe708,75 €854,10 €981,60 €1.199,85 €
Lügde630,75 €686,40 €838,80 €902,03 €
Oerlinghausen708,75 €850,20 €957,60 €1.224,08 €
Schieder-Schwalenberg552,75 €678,60 €778,80 €923,40 €
Schlangen708,75 €779,03 €802,80 €939,08 €

Quelle: Dienstanweisung 02/2023 „Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II“ im Jobcenter Lippe, Stand 01.07.2026 (Abschnitt 2.7.2: Werte des schlüssigen Konzepts seit 01.01.2026), gültig ab 01.01.2026. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Lippe.

So lesen Sie die Werte

  • Monatswerte für Kaltmiete / Schuldzinsen einschließlich kalter Betriebsnebenkosten, die als maximal angemessen gelten.
  • Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 50 m², 2 Personen 65 m², 3 Personen 80 m², 4 Personen 95 m², jede weitere Person 15 m².
  • Die Angemessenheit der Heizkosten wird getrennt von der Angemessenheit der Unterkunftskosten festgestellt.
  • Die Werte je Stadt bzw. Gemeinde im Kreis Lippe stammen aus dem schlüssigen Konzept (Fortschreibung zum 01.01.2026); der Wert je weitere Person gilt für jede Person in der Bedarfsgemeinschaft ab der fünften (bis 15 qm). Die Tabelle nennt keine Werte für 5 Personen. Die Werte sind so wie in der Dienstanweisung abgedruckt übernommen.
  • Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).

Wenn die Miete höher ist

  • Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
  • Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
  • Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).

Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Lippe sein?

Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 365,00 € bis 490,00 €, für zwei Personen 436,80 € bis 569,40 €, je nach Wohnort (gültig ab 01.01.2026). Quelle: Dienstanweisung 02/2023 „Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II“ im Jobcenter Lippe, Stand 01.07.2026 (Abschnitt 2.7.2: Werte des schlüssigen Konzepts seit 01.01.2026).

Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?

Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).

Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?

Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).

Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?

Die Angemessenheit der Heizkosten wird getrennt von der Angemessenheit der Unterkunftskosten festgestellt.

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