Nordrhein-Westfalen · Gültig ab 01.01.2025
Mietobergrenze job-com – Jobcenter Kreis Düren
Für eine Person erkennt job-com – Jobcenter Kreis Düren eine Bruttokaltmiete von 403,00 € als angemessen an, für zwei Personen 481,00 €.
Liegt Ihre Miete im Rahmen?
- Richtwert
- –
- 1,5-fach (Karenzzeit)
- –
Nichtprüfungsgrenze Bruttokaltmiete (Grundmiete und kalte Betriebskosten, ohne Heizkosten); Werte ohne Aufzug. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.
Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße
Richtwerte pro Monat. Quelle: Übersicht über die angemessenen Bedarfe der Unterkunft auf Grundlage des schlüssigen Konzepts für den Kreis Düren (Nettokaltmiete und Betriebskosten, ohne Heizkosten), ab 01.01.2025.
| 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | jede weitere | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamtes Gebiet | 403,00 € | 481,00 € | 600,80 € | 718,20 € | 853,60 € | + 116,40 € |
Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache
Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:
| 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | |
|---|---|---|---|---|---|
| Gesamtes Gebiet | 604,50 € | 721,50 € | 901,20 € | 1.077,30 € | 1.280,40 € |
Quelle: Übersicht über die angemessenen Bedarfe der Unterkunft auf Grundlage des schlüssigen Konzepts für den Kreis Düren (Nettokaltmiete und Betriebskosten, ohne Heizkosten), ab 01.01.2025, gültig ab 01.01.2025. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: job-com – Jobcenter Kreis Düren.
So lesen Sie die Werte
- Nichtprüfungsgrenze Bruttokaltmiete (Grundmiete und kalte Betriebskosten, ohne Heizkosten); Werte ohne Aufzug.
- Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 50 m², 2 Personen 65 m², 3 Personen 80 m², 4 Personen 95 m², 5 Personen 110 m², jede weitere Person 15 m².
- Zusätzlich zur Bruttokaltmiete werden die verbrauchsabhängigen angemessenen Heizkosten übernommen.
- Das gesamte Kreisgebiet bildet einen Vergleichsraum. Für Wohnungen in Häusern mit Personenaufzug gelten höhere Werte (Nebenkosten 2,27 statt 2,02 €/m²): 415,50 € (1 Person), 497,25 € (2), 620,80 € (3), 741,95 € (4), 881,10 € (5), je weitere Person 120,15 €. Eine höhere Bruttokaltmiete kann im Einzelfall übernommen werden.
- Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).
Wenn die Miete höher ist
- Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
- Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
- Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).
Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung
Häufige Fragen
Wie hoch darf die Miete beim job-com – Jobcenter Kreis Düren sein?
Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 403,00 €, für zwei Personen 481,00 € (gültig ab 01.01.2025). Quelle: Übersicht über die angemessenen Bedarfe der Unterkunft auf Grundlage des schlüssigen Konzepts für den Kreis Düren (Nettokaltmiete und Betriebskosten, ohne Heizkosten), ab 01.01.2025.
Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?
Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).
Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?
Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).
Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?
Zusätzlich zur Bruttokaltmiete werden die verbrauchsabhängigen angemessenen Heizkosten übernommen.
Mietobergrenzen weiterer Jobcenter in Nordrhein-Westfalen
- Jobcenter Düsseldorf
- Jobcenter Duisburg
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