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Nordrhein-Westfalen

job-com – Jobcenter Kreis Düren

Zuständig für 15 Städte und Gemeinden mit rund 279.285 Einwohnern. Kommunales Jobcenter: Die Kommune ist als zugelassener Träger allein zuständig (§ 6a SGB II).

Kontakt

Anschrift
job-com – Jobcenter Kreis Düren
Bismarckstraße 10
52351 Düren
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Erreichbarkeit
Mo–Do 8–16 Uhr, Fr 8–13 Uhr
Fax
+49 2421 22-180570
Website des Jobcenters
kreis-dueren.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Weitere Standorte

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist job-com – Jobcenter Kreis Düren zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich job-com – Jobcenter Kreis Düren?

Anschrift: Bismarckstraße 10, 52351 Düren. Telefon: +49 2421 22-1560000. Erreichbarkeit: Mo–Do 8–16 Uhr, Fr 8–13 Uhr.

Für welche Orte ist job-com – Jobcenter Kreis Düren zuständig?

Für 15 Städte und Gemeinden, darunter Düren, Jülich, Kreuzau, Niederzier, Langerwehe, Aldenhoven, Linnich, Nörvenich und weitere.

Hat job-com – Jobcenter Kreis Düren weitere Standorte?

Ja, einen weiteren Standort: job-com - Standort Jülich, Jülich.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, in der Regel binnen eines Monats nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Kam der Bescheid von dort, geht der Widerspruch an: job-com – Jobcenter Kreis Düren.

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