Jobcenter-Verzeichnis.org

Nordrhein-Westfalen

Jobcenter Oberberg

Zuständig für 13 Städte und Gemeinden mit rund 274.057 Einwohnern. Gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommune (§ 44b SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter Oberberg
Fabrikstraße 2-4
51643 Gummersbach
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Erreichbarkeit
Di, Do 8–12 Uhr. Wir sind in jeder oberbergischen Gemeinde für Sie da. Die Standortanschriften und Kontaktdaten Ihrer Ansprechpartner finden Sie hier: www.jobcenter-oberberg.de
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Fax
+49 2261 8156-399
Website des Jobcenters
jobcenter-oberberg.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Weitere Standorte

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Jobcenter Oberberg zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter Oberberg?

Anschrift: Fabrikstraße 2-4, 51643 Gummersbach. Telefon: +49 2261 8156-0. Erreichbarkeit: Di, Do 8–12 Uhr. Wir sind in jeder oberbergischen Gemeinde für Sie da. Die Standortanschriften und Kontaktdaten Ihrer Ansprechpartner finden Sie hier: www.jobcenter-oberberg.de.

Für welche Orte ist das Jobcenter Oberberg zuständig?

Für 13 Städte und Gemeinden, darunter Gummersbach, Wiehl, Lindlar, Wipperfürth, Radevormwald, Waldbröl, Engelskirchen, Reichshof und weitere.

Hat das Jobcenter Oberberg weitere Standorte?

Ja, 12 weitere Standorte: Standort Bergneustadt, Bergneustadt; Standort Engelskirchen, Engelskirchen; Standort Gummersbach, Kaiserstraße 150, Gummersbach; Standort Hückeswagen, Hückeswagen; Standort Lindlar, Lindlar; Standort Morsbach, Morsbach und weitere.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift beim Jobcenter, binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 Abs. 1 SGG). Zuständig ist Jobcenter Oberberg, wenn es den Bescheid erlassen hat.

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