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Wipperfürth · Oberbergischer Kreis · 21.604 Einwohner

Jobcenter für Wipperfürth

Zuständig ist das Jobcenter Oberberg mit Sitz in Gummersbach. In Wipperfürth gibt es einen Standort.

Postleitzahlen in Wipperfürth: 51688, 58553

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Köln

Standort in Wipperfürth

  • Standort WipperfürthGladbacher Straße 51, 51688 Wipperfürth

Jobcenter Oberberg

Anschrift
Jobcenter Oberberg
Fabrikstraße 2-4
51643 Gummersbach
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Di, Do 8–12 Uhr. Wir sind in jeder oberbergischen Gemeinde für Sie da. Die Standortanschriften und Kontaktdaten Ihrer Ansprechpartner finden Sie hier: www.jobcenter-oberberg.de
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Fax
+49 2261 8156-399
Website des Jobcenters
jobcenter-oberberg.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Wipperfürth zuständig?

Für Wipperfürth (Oberbergischer Kreis) ist das Jobcenter Oberberg zuständig, Fabrikstraße 2-4, 51643 Gummersbach, Telefon +49 2261 8156-0.

Gibt es ein Jobcenter in Wipperfürth?

Ja. Das Jobcenter Oberberg hat in Wipperfürth einen Standort: Standort Wipperfürth, Gladbacher Straße 51, 51688 Wipperfürth.

Welche Postleitzahlen gehören zu Wipperfürth?

Zur Gemeinde Wipperfürth gehören die Postleitzahlen 51688, 58553. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Jobcenter Oberberg erreichbar?

Erreichbarkeit: Di, Do 8–12 Uhr. Wir sind in jeder oberbergischen Gemeinde für Sie da. Die Standortanschriften und Kontaktdaten Ihrer Ansprechpartner finden Sie hier: www.jobcenter-oberberg.de.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist das Jobcenter Oberberg für