Reichshof · Oberbergischer Kreis · 18.688 Einwohner
Jobcenter für Reichshof
Zuständig ist das Jobcenter Oberberg mit Sitz in Gummersbach. In Reichshof gibt es einen Standort.
Postleitzahlen in Reichshof: 51580
Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Köln
Standort in Reichshof
- Standort ReichshofHauptstraße 12, 51580 Reichshof
Jobcenter Oberberg
- Anschrift
- Jobcenter Oberberg
Fabrikstraße 2-4
51643 Gummersbach
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 2261 8156-0
- Erreichbarkeit
- Di, Do 8–12 Uhr. Wir sind in jeder oberbergischen Gemeinde für Sie da. Die Standortanschriften und Kontaktdaten Ihrer Ansprechpartner finden Sie hier: www.jobcenter-oberberg.de
- Online
- jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit - Fax
- +49 2261 8156-399
- Website des Jobcenters
- jobcenter-oberberg.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.
Antrag stellen
Leistungen gibt es erst ab Antrag; er wirkt auf den Monatsersten zurück (§ 37 SGB II). Auch ein Antrag bei der falschen Stelle zählt (§ 16 SGB I).
Ratgeber lesenWeiterbewilligung
Der Bescheid gilt in der Regel ein Jahr (§ 41 Abs. 3 SGB II). Den neuen Antrag stellen Sie spätestens im Monat danach.
Ratgeber lesenMiete und Heizung
Anerkannt werden die tatsächlichen Aufwendungen, soweit sie angemessen sind. Im ersten Jahr gilt für die Miete eine Karenzzeit (§ 22 Abs. 1 SGB II).
Ratgeber lesenUmzug
Vor dem neuen Mietvertrag sollen Sie die Zusicherung einholen; Umzugskosten und Kaution brauchen sie vorab (§ 22 Abs. 4 und 6 SGB II).
Ratgeber lesenTermin beim Jobcenter
Zur Meldeaufforderung müssen Sie persönlich erscheinen (§ 59 SGB II, § 309 SGB III). Ein Beistand darf mitkommen (§ 13 Abs. 4 SGB X).
Ratgeber lesenLeistungsminderung
Bei einer Pflichtverletzung mindert sich das Grundsicherungsgeld um 30 Prozent des Regelbedarfs, für drei Monate (§§ 31a, 31b SGB II).
Ratgeber lesenWiderspruch
In der Regel binnen eines Monats beim Jobcenter (§ 84 SGG). Bei Aufhebung oder Minderung gilt der Bescheid trotzdem sofort; dagegen hilft ein Eilantrag (§ 39 SGB II, § 86b SGG).
Ratgeber lesenJobcenter entscheidet nicht
Verlangen Sie eine vorläufige Entscheidung (§ 41a SGB II). Nach sechs Monaten ist die Untätigkeitsklage zulässig (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Jobcenter ist für Reichshof zuständig?
Für Reichshof (Oberbergischer Kreis) ist das Jobcenter Oberberg zuständig, Fabrikstraße 2-4, 51643 Gummersbach, Telefon +49 2261 8156-0.
Gibt es ein Jobcenter in Reichshof?
Ja. Das Jobcenter Oberberg hat in Reichshof einen Standort: Standort Reichshof, Hauptstraße 12, 51580 Reichshof.
Welche Postleitzahlen gehören zu Reichshof?
Zur Gemeinde Reichshof gehören die Postleitzahlen 51580. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Jobcenter Oberberg erreichbar?
Erreichbarkeit: Di, Do 8–12 Uhr. Wir sind in jeder oberbergischen Gemeinde für Sie da. Die Standortanschriften und Kontaktdaten Ihrer Ansprechpartner finden Sie hier: www.jobcenter-oberberg.de.
Welche Frist ist besonders wichtig?
1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).