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Nordrhein-Westfalen

Jobcenter Rhein-Kreis Neuss

Zuständig für 8 Städte und Gemeinden mit rund 457.077 Einwohnern. Gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommune (§ 44b SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter Rhein-Kreis Neuss
Karl-Arnold-Straße 20
41462 Neuss
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo–Fr 8–12:30 Uhr
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Fax
+49 2131 954-2540
Website des Jobcenters
jobcenter-rhein-kreis-neuss.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Weitere Standorte

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Jobcenter Rhein-Kreis Neuss zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter Rhein-Kreis Neuss?

Anschrift: Karl-Arnold-Straße 20, 41462 Neuss. Telefon: +49 2131 124-00. Erreichbarkeit: Mo–Fr 8–12:30 Uhr.

Für welche Orte ist das Jobcenter Rhein-Kreis Neuss zuständig?

Für 8 Städte und Gemeinden, darunter Neuss, Grevenbroich, Dormagen, Meerbusch, Kaarst, Korschenbroich, Jüchen, Rommerskirchen.

Hat das Jobcenter Rhein-Kreis Neuss weitere Standorte?

Ja, 4 weitere Standorte: Standort Dormagen, Dormagen; Standort Grevenbroich, Lindenstraße 10, Grevenbroich; Standort Grevenbroich, Lindenstraße 43, Grevenbroich; Standort Neuss, Marienstraße 20-22, Neuss.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift beim Jobcenter, binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 Abs. 1 SGG). Zuständig ist Jobcenter Rhein-Kreis Neuss, wenn es den Bescheid erlassen hat.

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