Jobcenter-Verzeichnis.org

Nordrhein-Westfalen

Jobcenter Rhein-Berg

Zuständig für 8 Städte und Gemeinden mit rund 284.273 Einwohnern. Gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommune (§ 44b SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter Rhein-Berg
Bensberger Straße 85
51465 Bergisch Gladbach
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo–Do 9–11 Uhr; Fr 8:30–11 Uhr. Sprechzeiten für unterminierte Vorsprachen
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Fax
+49 2202 9333-798
Website des Jobcenters
jobcenter-rhein-berg.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Weitere Standorte

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Jobcenter Rhein-Berg zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter Rhein-Berg?

Anschrift: Bensberger Straße 85, 51465 Bergisch Gladbach. Telefon: +49 2202 9333-788. Erreichbarkeit: Mo–Do 9–11 Uhr; Fr 8:30–11 Uhr. Sprechzeiten für unterminierte Vorsprachen.

Für welche Orte ist das Jobcenter Rhein-Berg zuständig?

Für 8 Städte und Gemeinden, darunter Bergisch Gladbach, Wermelskirchen, Rösrath, Leichlingen (Rheinland), Overath, Kürten, Burscheid, Odenthal.

Hat das Jobcenter Rhein-Berg weitere Standorte?

Ja, 7 weitere Standorte: Standort Burscheid, Burscheid; Standort Kürten, Kürten; Standort Leichlingen, Leichlingen; Standort Odenthal, Odenthal; Standort Overath, Overath; Standort Rösrath, Rösrath und weitere.

Kann ich Anträge beim Jobcenter Rhein-Berg online stellen?

Ja, über jobcenter.digital, das Portal der Bundesagentur für Arbeit für die gemeinsamen Einrichtungen. Dort lassen sich der Antrag auf Grundsicherungsgeld und die Weiterbewilligung online stellen und Veränderungen mitteilen; über das Postfach tauschen Sie Nachrichten mit dem Jobcenter aus.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, in der Regel binnen eines Monats nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Kam der Bescheid von dort, geht der Widerspruch an: Jobcenter Rhein-Berg.

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