Nordrhein-Westfalen
Mietobergrenze Jobcenter Rhein-Berg
Für eine Person erkennt das Jobcenter Rhein-Berg eine Bruttokaltmiete von 510,00 € bis 620,00 € als angemessen an, für zwei Personen 650,00 € bis 820,00 €, je nach Wohnort.
Liegt Ihre Miete im Rahmen?
- Richtwert
- –
- 1,5-fach (Karenzzeit)
- –
Der Rechner des Jobcenters addiert Nettokaltmiete und kalte Nebenkosten zur Bruttokaltmiete und vergleicht diese mit dem Wert; Heizkosten sind nicht enthalten. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.
Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße
Richtwerte pro Monat. Quelle: Mietkostenrechner (KdU) des Jobcenters Rhein-Berg, Jahr 2026 (Angemessenheitswerte je Ort und Personenzahl).
| Gebiet | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | 6 Personen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Bergisch Gladbach | 620,00 € | 820,00 € | 1.010,00 € | 1.260,00 € | 1.460,00 € | 1.590,00 € |
| Leichlingen, Burscheid, OdenthalLeichlingen, Burscheid, Odenthal | 540,00 € | 680,00 € | 880,00 € | 1.060,00 € | 1.260,00 € | 1.380,00 € |
| Kürten, WermelskirchenKürten, Wermelskirchen | 510,00 € | 650,00 € | 810,00 € | 950,00 € | 1.160,00 € | 1.270,00 € |
| Rösrath, OverathRösrath, Overath | 610,00 € | 760,00 € | 950,00 € | 1.160,00 € | 1.330,00 € | 1.460,00 € |
Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache
Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:
| Gebiet | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | 6 Personen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Bergisch Gladbach | 930,00 € | 1.230,00 € | 1.515,00 € | 1.890,00 € | 2.190,00 € | 2.385,00 € |
| Leichlingen, Burscheid, Odenthal | 810,00 € | 1.020,00 € | 1.320,00 € | 1.590,00 € | 1.890,00 € | 2.070,00 € |
| Kürten, Wermelskirchen | 765,00 € | 975,00 € | 1.215,00 € | 1.425,00 € | 1.740,00 € | 1.905,00 € |
| Rösrath, Overath | 915,00 € | 1.140,00 € | 1.425,00 € | 1.740,00 € | 1.995,00 € | 2.190,00 € |
Quelle: Mietkostenrechner (KdU) des Jobcenters Rhein-Berg, Jahr 2026 (Angemessenheitswerte je Ort und Personenzahl). Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Rhein-Berg.
So lesen Sie die Werte
- Der Rechner des Jobcenters addiert Nettokaltmiete und kalte Nebenkosten zur Bruttokaltmiete und vergleicht diese mit dem Wert; Heizkosten sind nicht enthalten.
- Heizkosten werden im Rechner getrennt anhand des Energielabels bewertet (Labels A+ bis G voraussichtlich angemessen, Label H nicht).
- Die Werte stammen aus dem Mietkostenrechner des Jobcenters (Jahr 2026) und gelten für Haushalte mit 1 bis 8 Personen. Ein Gültigkeitsdatum nennt der Rechner nicht. Für die verbindliche Prüfung im Einzelfall ist das Jobcenter zuständig. Eine Richtlinie oder Tabelle, die diese Werte bestätigt, ist nicht veröffentlicht.
- Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).
Wenn die Miete höher ist
- Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
- Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
- Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).
Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung
Häufige Fragen
Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Rhein-Berg sein?
Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 510,00 € bis 620,00 €, für zwei Personen 650,00 € bis 820,00 €, je nach Wohnort. Quelle: Mietkostenrechner (KdU) des Jobcenters Rhein-Berg, Jahr 2026 (Angemessenheitswerte je Ort und Personenzahl).
Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?
Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).
Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?
Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).
Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?
Heizkosten werden im Rechner getrennt anhand des Energielabels bewertet (Labels A+ bis G voraussichtlich angemessen, Label H nicht).
Mietobergrenzen weiterer Jobcenter in Nordrhein-Westfalen
- Jobcenter Düsseldorf
- Jobcenter Duisburg
- Jobcenter Essen
- Jobcenter Krefeld
- Jobcenter Mönchengladbach
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- Jobcenter Oberhausen
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- Jobcenter Wuppertal
- Jobcenter Kreis Kleve
- Jobcenter ME-aktiv
- Jobcenter Rhein-Kreis Neuss
- Jobcenter Kreis Viersen
- Jobcenter Kreis Wesel
- Jobcenter Bonn
- Jobcenter Köln
- Jobcenter Arbeit und Grundsicherung Leverkusen (Jobcenter AGL)
- Jobcenter Städteregion Aachen
- job-com – Jobcenter Kreis Düren
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- Jobcenter Kreis Coesfeld
- Jobcenter Kreis Recklinghausen
- Jobcenter Kreis Steinfurt
- Jobcenter Kreis Warendorf
- Jobcenter Arbeitplus Bielefeld
- Jobcenter Kreis Gütersloh
- Jobcenter Herford
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- Amt proArbeit Jobcenter Kreis Minden-Lübbecke
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- Jobcenter Hochsauerlandkreis
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