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Nordrhein-Westfalen

Mietobergrenze Jobcenter Arbeit Hellweg Aktiv Soest

Für eine Person erkennt das Jobcenter Arbeit Hellweg Aktiv Soest eine Bruttokaltmiete von 390,00 € bis 472,00 € als angemessen an, für zwei Personen 508,95 € bis 576,55 €, je nach Wohnort.

Liegt Ihre Miete im Rahmen?

Wohnort
Personen im Haushalt
Richtwert
–
1,5-fach (Karenzzeit)
–

Brutto-Kaltmiete (Grundmiete plus kalte Nebenkosten) laut Kreis Soest; Heizkosten sind nicht enthalten. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße

Richtwerte pro Monat. Quelle: Kreis Soest: Fortschreibung 2026 des Konzeptes zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft von 2024 (Bericht vom 08.07.2026), Tabelle 13 Angemessenheitsrichtwerte der Bedarfe für Unterkunft 2026.

Gebiet1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personenjede weitere
Vergleichsraum IWerl, Ense, Wickede (Ruhr)440,00 €554,45 €649,60 €798,95 €928,40 €+ 126,60 €
Vergleichsraum IISoest, Welver, Möhnesee, Lippetal, Bad Sassendorf447,50 €576,55 €730,40 €838,85 €974,60 €+ 132,90 €
Vergleichsraum IIILippstadt, Erwitte, Geseke472,00 €557,05 €689,60 €819,85 €944,90 €+ 128,85 €
Vergleichsraum IVWarstein, Rüthen, Anröchte390,00 €508,95 €582,40 €684,95 €789,80 €+ 107,70 €

Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache

Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:

Gebiet1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen
Vergleichsraum I660,00 €831,68 €974,40 €1.198,43 €1.392,60 €
Vergleichsraum II671,25 €864,83 €1.095,60 €1.258,28 €1.461,90 €
Vergleichsraum III708,00 €835,58 €1.034,40 €1.229,78 €1.417,35 €
Vergleichsraum IV585,00 €763,43 €873,60 €1.027,43 €1.184,70 €

Quelle: Kreis Soest: Fortschreibung 2026 des Konzeptes zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft von 2024 (Bericht vom 08.07.2026), Tabelle 13 Angemessenheitsrichtwerte der Bedarfe für Unterkunft 2026. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Arbeit Hellweg Aktiv Soest.

So lesen Sie die Werte

  • Brutto-Kaltmiete (Grundmiete plus kalte Nebenkosten) laut Kreis Soest; Heizkosten sind nicht enthalten.
  • Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 50 m², 2 Personen 65 m², 3 Personen 80 m², 4 Personen 95 m², 5 Personen 110 m², jede weitere Person 15 m².
  • Werte aus der Fortschreibung 2026 des Konzepts (Bericht vom 08.07.2026); die Zuordnung der Gemeinden zu den Vergleichsräumen nennt der Kreis Soest auf seiner Informationsseite. Der Kreis Soest setzt als Kostenträger die Angemessenheit fest, das Jobcenter AHA orientiert sich daran. Hinweis: Auf der Informationsseite des Kreises steht für Vergleichsraum II (2 Personen) 567,55 €, im Konzept und in der Tabelle des Jobcenters 576,55 €.
  • Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).

Wenn die Miete höher ist

  • Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
  • Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
  • Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).

Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Arbeit Hellweg Aktiv Soest sein?

Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 390,00 € bis 472,00 €, für zwei Personen 508,95 € bis 576,55 €, je nach Wohnort. Quelle: Kreis Soest: Fortschreibung 2026 des Konzeptes zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft von 2024 (Bericht vom 08.07.2026), Tabelle 13 Angemessenheitsrichtwerte der Bedarfe für Unterkunft 2026.

Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?

Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).

Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?

Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).

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