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Nordrhein-Westfalen · Gültig ab 01.01.2025

Mietobergrenze Kommunales Jobcenter Solingen

Für eine Person erkennt das Kommunales Jobcenter Solingen eine Bruttokaltmiete von 510,00 € als angemessen an, für zwei Personen 640,00 €.

Liegt Ihre Miete im Rahmen?

Personen im Haushalt
Richtwert
–
1,5-fach (Karenzzeit)
–

Bruttokaltmiete (Grundmiete plus kalte Betriebskosten, ohne Heizkosten); die Spalten Grundmiete und Betriebskosten sind Richtwerte, Entscheidungsgrundlage ist die Grundmiete inklusive der kalten Betriebskosten. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße

Richtwerte pro Monat. Quelle: Jobcenter Solingen: Informationen zum Umzug (Stand: 01.01.2025), Höchstmiete ohne Klimabonus.

1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personenjede weitere
Gesamtes Gebiet510,00 €640,00 €780,00 €930,00 €1.110,00 €+ 151,00 €

Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache

Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:

1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen
Gesamtes Gebiet765,00 €960,00 €1.170,00 €1.395,00 €1.665,00 €

Quelle: Jobcenter Solingen: Informationen zum Umzug (Stand: 01.01.2025), Höchstmiete ohne Klimabonus, gültig ab 01.01.2025. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Kommunales Jobcenter Solingen.

So lesen Sie die Werte

  • Bruttokaltmiete (Grundmiete plus kalte Betriebskosten, ohne Heizkosten); die Spalten Grundmiete und Betriebskosten sind Richtwerte, Entscheidungsgrundlage ist die Grundmiete inklusive der kalten Betriebskosten.
  • Heizkosten werden darüber hinaus im Regelfall zunächst in tatsächlicher Höhe berücksichtigt; nach einiger Zeit (in der Regel nach Ablauf des ersten Abrechnungsjahres) kann eine Senkung erfolgen.
  • Tabelle Höchstmiete ohne Klimabonus (ohne Nachweis wird von diesen Werten ausgegangen). Bei Nachweis eines Energieverbrauchs unter 200 kWh/Jahr/qm per Energieausweis gilt ein Klimabonus mit höheren Bruttokaltmieten (je nach Klimastufe). Die Stadt weist darauf hin, dass die Informationen nur informatorischen Charakter haben. Das Dokument trägt den Stand 01.01.2025; die Quelle nennt noch keine Anpassung an die Rechtslage ab 01.07.2026.
  • Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).

Wenn die Miete höher ist

  • Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
  • Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
  • Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).

Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Miete beim Kommunales Jobcenter Solingen sein?

Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 510,00 €, für zwei Personen 640,00 € (gültig ab 01.01.2025). Quelle: Jobcenter Solingen: Informationen zum Umzug (Stand: 01.01.2025), Höchstmiete ohne Klimabonus.

Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?

Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).

Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?

Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).

Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?

Heizkosten werden darüber hinaus im Regelfall zunächst in tatsächlicher Höhe berücksichtigt; nach einiger Zeit (in der Regel nach Ablauf des ersten Abrechnungsjahres) kann eine Senkung erfolgen.

Mietobergrenzen weiterer Jobcenter in Nordrhein-Westfalen