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Nordrhein-Westfalen · Gültig ab 01.01.2025

Mietobergrenze Jobcenter Köln

Für eine Person erkennt das Jobcenter Köln eine Bruttokaltmiete von 677,00 € als angemessen an, für zwei Personen 820,00 €.

Liegt Ihre Miete im Rahmen?

Personen im Haushalt
Richtwert
–
1,5-fach (Karenzzeit)
–

Wohnkosten aus Grundmiete und kalten Nebenkosten, ohne Heizkosten. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße

Richtwerte pro Monat. Quelle: Übersicht: Regelsätze, Wohnkosten und Freibeträge 2026 (Jobcenter Köln), Abschnitt Wohnkosten.

1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personenjede weitere
Gesamtes Gebiet677,00 €820,00 €976,00 €1.139,00 €1.302,00 €+ 164,00 €

Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache

Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:

1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen
Gesamtes Gebiet1.015,50 €1.230,00 €1.464,00 €1.708,50 €1.953,00 €

Quelle: Übersicht: Regelsätze, Wohnkosten und Freibeträge 2026 (Jobcenter Köln), Abschnitt Wohnkosten, gültig ab 01.01.2025. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Köln.

So lesen Sie die Werte

  • Wohnkosten aus Grundmiete und kalten Nebenkosten, ohne Heizkosten.
  • Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 50 m², 2 Personen 65 m², 3 Personen 80 m², 4 Personen 95 m², 5 Personen 110 m², jede weitere Person 15 m².
  • Heizkosten kommen zusätzlich; die Angemessenheit orientiert sich an den Werten des bundesweiten Heizspiegels (Kategorie „zu hoch“).
  • Der Zusatzbetrag gilt je weiterer Person ab der 6. Person. Das Merkblatt des Jobcenters Köln zum Wohnungswechsel nennt dieselben Werte als Mietrichtwert „bei Wohnungsbezug seit 01.01.2025“; die Übersicht selbst nennt kein Gültigkeitsdatum, sondern trägt die Jahreszahl 2026.
  • Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).

Wenn die Miete höher ist

  • Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
  • Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
  • Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).

Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Köln sein?

Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 677,00 €, für zwei Personen 820,00 € (gültig ab 01.01.2025). Quelle: Übersicht: Regelsätze, Wohnkosten und Freibeträge 2026 (Jobcenter Köln), Abschnitt Wohnkosten.

Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?

Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).

Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?

Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).

Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?

Heizkosten kommen zusätzlich; die Angemessenheit orientiert sich an den Werten des bundesweiten Heizspiegels (Kategorie „zu hoch“).

Mietobergrenzen weiterer Jobcenter in Nordrhein-Westfalen