Nordrhein-Westfalen
Mietobergrenze Jobcenter Wuppertal
Für eine Person erkennt das Jobcenter Wuppertal eine Bruttokaltmiete von 466,00 € als angemessen an, für zwei Personen 568,10 €.
Liegt Ihre Miete im Rahmen?
- Richtwert
- –
- 1,5-fach (Karenzzeit)
- –
Angemessener Höchstbetrag für Miete und Nebenkosten ohne Heizkosten; die Quadratmeterpreise setzen sich laut Seite aus Grundmiete und Betriebskosten zusammen. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.
Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße
Richtwerte pro Monat. Quelle: Jobcenter Wuppertal: Geld fürs Wohnen und die Heizung (angemessener Höchstbetrag für Miete und Nebenkosten ohne Heizkosten).
| 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | 6 Personen | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamtes Gebiet | 466,00 € | 568,10 € | 699,20 € | 830,30 € | 933,90 € | 1.061,25 € |
Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache
Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:
| 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | 6 Personen | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamtes Gebiet | 699,00 € | 852,15 € | 1.048,80 € | 1.245,45 € | 1.400,85 € | 1.591,88 € |
Quelle: Jobcenter Wuppertal: Geld fürs Wohnen und die Heizung (angemessener Höchstbetrag für Miete und Nebenkosten ohne Heizkosten). Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Wuppertal.
So lesen Sie die Werte
- Angemessener Höchstbetrag für Miete und Nebenkosten ohne Heizkosten; die Quadratmeterpreise setzen sich laut Seite aus Grundmiete und Betriebskosten zusammen.
- Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 50 m², 2 Personen 65 m², 3 Personen 80 m², 4 Personen 95 m², 5 Personen 110 m², 6 Personen 125 m², 7 Personen 140 m², jede weitere Person 15 m².
- Angemessene Heizkosten werden zusätzlich zum Höchstbetrag für Miete und Nebenkosten übernommen.
- Die Höchstbeträge ergeben sich laut Jobcenter aus der angemessenen Wohnungsgröße und dem gängigen Quadratmeterpreis (bis 50 qm: 9,32 €/qm; über 50 bis 95 qm: 8,74 €/qm; über 95 qm: 8,49 €/qm, jeweils Grundmiete plus Betriebskosten). Für jede weitere Person erhöht sich die angemessene Wohnungsgröße um einen Raum mit maximal 15 qm. Bei besonderen Lebensumständen (z. B. Behinderung oder Krankheit) kann eine bis zu 15 qm größere Wohnung als angemessen gelten. Im ersten Jahr des Leistungsbezugs gilt die Karenzzeit.
- Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).
Wenn die Miete höher ist
- Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
- Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
- Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).
Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung
Häufige Fragen
Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Wuppertal sein?
Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 466,00 €, für zwei Personen 568,10 €. Quelle: Jobcenter Wuppertal: Geld fürs Wohnen und die Heizung (angemessener Höchstbetrag für Miete und Nebenkosten ohne Heizkosten).
Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?
Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).
Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?
Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).
Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?
Angemessene Heizkosten werden zusätzlich zum Höchstbetrag für Miete und Nebenkosten übernommen.
Mietobergrenzen weiterer Jobcenter in Nordrhein-Westfalen
- Jobcenter Düsseldorf
- Jobcenter Duisburg
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- Jobcenter Rhein-Kreis Neuss
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