Nordrhein-Westfalen · Gültig ab 01.01.2026
Mietobergrenze Amt proArbeit Jobcenter Kreis Minden-Lübbecke
Für eine Person erkennt das Amt proArbeit Jobcenter Kreis Minden-Lübbecke eine Bruttokaltmiete von 386,00 € bis 495,00 € als angemessen an, für zwei Personen 466,70 € bis 555,75 €, je nach Wohnort.
Liegt Ihre Miete im Rahmen?
- Richtwert
- –
- 1,5-fach (Karenzzeit)
- –
Die Mietrichtwerte beinhalten die Kaltmiete sowie alle Nebenkosten mit Ausnahme der Heizkosten (Bruttokaltmiete). Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.
Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße
Richtwerte pro Monat. Quelle: Mietrichtwerte im Kreis Minden-Lübbecke (Amt proArbeit-Jobcenter, Stand Januar 2026).
| Gebiet | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | jede weitere |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Vergleichsraum WestkreisEspelkamp, Rahden, Preußisch Oldendorf, Stemwede, Hüllhorst, Lübbecke | 386,00 € | 466,70 € | 556,80 € | 669,75 € | 803,00 € | + 109,50 € |
| Vergleichsraum MindenMinden | 495,00 € | 555,75 € | 641,60 € | 769,50 € | 902,00 € | + 123,00 € |
| Vergleichsraum OstkreisBad Oeynhausen, Hille, Petershagen, Porta Westfalica | 452,00 € | 508,30 € | 635,20 € | 766,65 € | 854,70 € | + 116,55 € |
Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache
Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:
| Gebiet | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen |
|---|---|---|---|---|---|
| Vergleichsraum Westkreis | 579,00 € | 700,05 € | 835,20 € | 1.004,63 € | 1.204,50 € |
| Vergleichsraum Minden | 742,50 € | 833,63 € | 962,40 € | 1.154,25 € | 1.353,00 € |
| Vergleichsraum Ostkreis | 678,00 € | 762,45 € | 952,80 € | 1.149,98 € | 1.282,05 € |
Quelle: Mietrichtwerte im Kreis Minden-Lübbecke (Amt proArbeit-Jobcenter, Stand Januar 2026), gültig ab 01.01.2026. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Amt proArbeit Jobcenter Kreis Minden-Lübbecke.
So lesen Sie die Werte
- Die Mietrichtwerte beinhalten die Kaltmiete sowie alle Nebenkosten mit Ausnahme der Heizkosten (Bruttokaltmiete).
- Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 50 m², jede weitere Person 15 m².
- Heizkosten sind in den Mietrichtwerten nicht enthalten; ihre Angemessenheit wird anhand von Jahreswerten geprüft, die von Heizungsart, angemessener Wohnfläche und Personenzahl abhängen.
- Bei Vorlage eines Energieausweises kann gegebenenfalls ein Klimabonus (bei einem Energiekennwert unter 110 kWh/m²a, gestaffelt je Quadratmeter) auf die Bruttokaltmiete aufgeschlagen werden. Die Wohnfläche von bis zu 50 m² für einen Einpersonenhaushalt und in der Regel bis zu 15 m² für jede weitere Person dient als Grundlage. Seit 01.07.2026 gilt während der Karenzzeit höchstens das 1,5-Fache des Angemessenheitswertes.
- Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).
Wenn die Miete höher ist
- Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
- Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
- Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).
Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung
Häufige Fragen
Wie hoch darf die Miete beim Amt proArbeit Jobcenter Kreis Minden-Lübbecke sein?
Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 386,00 € bis 495,00 €, für zwei Personen 466,70 € bis 555,75 €, je nach Wohnort (gültig ab 01.01.2026). Quelle: Mietrichtwerte im Kreis Minden-Lübbecke (Amt proArbeit-Jobcenter, Stand Januar 2026).
Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?
Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).
Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?
Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).
Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?
Heizkosten sind in den Mietrichtwerten nicht enthalten; ihre Angemessenheit wird anhand von Jahreswerten geprüft, die von Heizungsart, angemessener Wohnfläche und Personenzahl abhängen.
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