Nordrhein-Westfalen · Gültig ab 01.05.2026
Mietobergrenze Jobcenter Kreis Höxter
Für eine Person erkennt das Jobcenter Kreis Höxter eine Bruttokaltmiete von 361,00 € bis 413,00 € als angemessen an, für zwei Personen 442,00 € bis 465,40 €, je nach Wohnort.
Liegt Ihre Miete im Rahmen?
- Richtwert
- –
- 1,5-fach (Karenzzeit)
- –
Die Richtwerte setzen sich aus der Netto-Kaltmiete zuzüglich Betriebskosten zusammen (Brutto-Kaltmiete in €); Heizkosten können zusätzlich in angemessener Höhe berücksichtigt werden. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.
Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße
Richtwerte pro Monat. Quelle: Übernahme der angemessenen Kosten für Unterkunft – Fortschreibung schlüssiges Konzept zum 01.05.2026 (Kreis Höxter, DOMUS Consult), Tabelle 13 Angemessenheitsrichtwerte der Bedarfe für Unterkunft 2026.
| Gebiet | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | jede weitere |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Vergleichsraum ISteinheim, Nieheim, Marienmünster | 370,50 € | 443,30 € | 494,40 € | 624,15 € | 731,50 € | + 99,75 € |
| Vergleichsraum IIHöxter, Beverungen | 361,00 € | 442,00 € | 535,20 € | 635,55 € | 742,50 € | + 101,25 € |
| Vergleichsraum IIIBrakel, Bad Driburg | 390,50 € | 463,45 € | 544,00 € | 664,05 € | 711,70 € | + 97,05 € |
| Vergleichsraum IVWillebadessen, Borgentreich, Warburg | 413,00 € | 465,40 € | 541,60 € | 660,25 € | 701,80 € | + 95,70 € |
Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache
Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:
| Gebiet | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen |
|---|---|---|---|---|---|
| Vergleichsraum I | 555,75 € | 664,95 € | 741,60 € | 936,23 € | 1.097,25 € |
| Vergleichsraum II | 541,50 € | 663,00 € | 802,80 € | 953,33 € | 1.113,75 € |
| Vergleichsraum III | 585,75 € | 695,18 € | 816,00 € | 996,08 € | 1.067,55 € |
| Vergleichsraum IV | 619,50 € | 698,10 € | 812,40 € | 990,38 € | 1.052,70 € |
Quelle: Übernahme der angemessenen Kosten für Unterkunft – Fortschreibung schlüssiges Konzept zum 01.05.2026 (Kreis Höxter, DOMUS Consult), Tabelle 13 Angemessenheitsrichtwerte der Bedarfe für Unterkunft 2026, gültig ab 01.05.2026. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Kreis Höxter.
So lesen Sie die Werte
- Die Richtwerte setzen sich aus der Netto-Kaltmiete zuzüglich Betriebskosten zusammen (Brutto-Kaltmiete in €); Heizkosten können zusätzlich in angemessener Höhe berücksichtigt werden.
- Heizkosten können zusätzlich in angemessener Höhe berücksichtigt werden; der Höchstbetrag hängt vom Brennstoff und der Warmwasserbereitung ab und ist beim Jobcenter zu erfragen.
- Die Werte stammen aus der Fortschreibung des schlüssigen Konzepts zum 01.05.2026 (Gutachten DOMUS Consult); das Dokument enthält die Tabelle als Bild. Das vollständige Konzept stellt der Kreis Höxter auf Anfrage zur Verfügung.
- Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).
Wenn die Miete höher ist
- Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
- Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
- Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).
Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung
Häufige Fragen
Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Kreis Höxter sein?
Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 361,00 € bis 413,00 €, für zwei Personen 442,00 € bis 465,40 €, je nach Wohnort (gültig ab 01.05.2026). Quelle: Übernahme der angemessenen Kosten für Unterkunft – Fortschreibung schlüssiges Konzept zum 01.05.2026 (Kreis Höxter, DOMUS Consult), Tabelle 13 Angemessenheitsrichtwerte der Bedarfe für Unterkunft 2026.
Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?
Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).
Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?
Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).
Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?
Heizkosten können zusätzlich in angemessener Höhe berücksichtigt werden; der Höchstbetrag hängt vom Brennstoff und der Warmwasserbereitung ab und ist beim Jobcenter zu erfragen.
Mietobergrenzen weiterer Jobcenter in Nordrhein-Westfalen
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