Nordrhein-Westfalen
Mietobergrenze Jobcenter Bonn
Für eine Person erkennt das Jobcenter Bonn eine Bruttokaltmiete von 642,00 € als angemessen an, für zwei Personen 842,00 €.
Liegt Ihre Miete im Rahmen?
- Richtwert
- –
- 1,5-fach (Karenzzeit)
- –
Bruttokaltmiete = Grundmiete (Nettokaltmiete) zuzüglich kalter Betriebskosten, also alle umlagefähigen Betriebskosten außer Heizung und Warmwasser. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.
Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße
Richtwerte pro Monat. Quelle: Bundesstadt Bonn: Angemessene Miethöhen in Bonn – Richtwerte der angemessenen Bruttokaltmiete für Bonn.
| 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | 6 Personen | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamtes Gebiet | 642,00 € | 842,00 € | 986,00 € | 1.180,00 € | 1.366,00 € | 1.569,00 € |
Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache
Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:
| 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | 6 Personen | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamtes Gebiet | 963,00 € | 1.263,00 € | 1.479,00 € | 1.770,00 € | 2.049,00 € | 2.353,50 € |
Quelle: Bundesstadt Bonn: Angemessene Miethöhen in Bonn – Richtwerte der angemessenen Bruttokaltmiete für Bonn. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Bonn.
So lesen Sie die Werte
- Bruttokaltmiete = Grundmiete (Nettokaltmiete) zuzüglich kalter Betriebskosten, also alle umlagefähigen Betriebskosten außer Heizung und Warmwasser.
- Die angemessenen Kosten für Heizung und Warmwasser werden nach Heizart, Wohnungs- und Gebäudegröße berechnet und können vorab nicht beziffert werden; die Angemessenheit wird im Einzelfall geprüft.
- Die Stadt Bonn nennt auf der Seite kein Datum, ab dem die Richtwerte gelten; das zugrunde liegende Konzept stammt vom Juli 2026. Einheitlicher Richtwert für das Stadtgebiet Bonn. Laut Stadt ist die Wohnfläche für die Übernahme der Bruttokaltmiete unerheblich, solange eine Mindestgröße nicht unterschritten wird. Zusätzlich muss die Grundmiete mit der Mietpreisbremse vereinbar sein. Für besondere Wohnformen gelten abweichende Angemessenheitsgrenzen.
- Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).
Wenn die Miete höher ist
- Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
- Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
- Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).
Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung
Häufige Fragen
Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Bonn sein?
Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 642,00 €, für zwei Personen 842,00 €. Quelle: Bundesstadt Bonn: Angemessene Miethöhen in Bonn – Richtwerte der angemessenen Bruttokaltmiete für Bonn.
Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?
Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).
Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?
Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).
Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?
Die angemessenen Kosten für Heizung und Warmwasser werden nach Heizart, Wohnungs- und Gebäudegröße berechnet und können vorab nicht beziffert werden; die Angemessenheit wird im Einzelfall geprüft.
Mietobergrenzen weiterer Jobcenter in Nordrhein-Westfalen
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