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Nordrhein-Westfalen · Gültig ab 01.01.2026

Mietobergrenze Jobcenter Kreis Unna

Für eine Person erkennt das Jobcenter Kreis Unna eine Bruttokaltmiete von 394,50 € bis 442,00 € als angemessen an, für zwei Personen 475,15 € bis 538,20 €, je nach Wohnort.

Liegt Ihre Miete im Rahmen?

Wohnort
Personen im Haushalt
Richtwert
–
1,5-fach (Karenzzeit)
–

Bruttokaltmiete pro Monat: Nettokaltmiete plus kalte Betriebskosten, ohne Heizkosten. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße

Richtwerte pro Monat. Quelle: Richtlinie des Kreises Unna über die Anerkennung angemessener Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II und § 35 SGB XII (25.07.2025), Abschnitt 2.2 Angemessenheitsrichtwerte Brutto-Kaltmieten/Monat.

Gebiet1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personenjede weitere
Stadt BergkamenBergkamen427,50 €521,95 €627,20 €714,40 €872,30 €+ 118,95 €
Gemeinde BönenBönen404,00 €503,75 €651,20 €725,80 €977,90 €+ 133,35 €
Stadt FröndenbergFröndenberg/Ruhr411,50 €498,55 €610,40 €697,30 €841,50 €+ 114,75 €
Gemeinde HolzwickedeHolzwickede442,00 €515,45 €592,80 €732,45 €950,40 €+ 129,60 €
Stadt KamenKamen424,00 €513,50 €621,60 €741,95 €839,30 €+ 114,45 €
Stadt LünenLünen416,00 €503,10 €603,20 €753,35 €842,60 €+ 114,90 €
Stadt SchwerteSchwerte432,50 €516,10 €609,60 €776,15 €913,00 €+ 124,50 €
Stadt SelmSelm421,00 €538,20 €661,60 €757,15 €954,80 €+ 130,20 €
Stadt UnnaUnna439,50 €526,50 €644,00 €795,15 €932,80 €+ 127,20 €
Stadt WerneWerne394,50 €475,15 €624,00 €770,45 €968,00 €+ 132,00 €

Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache

Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:

Gebiet1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen
Stadt Bergkamen641,25 €782,93 €940,80 €1.071,60 €1.308,45 €
Gemeinde Bönen606,00 €755,63 €976,80 €1.088,70 €1.466,85 €
Stadt Fröndenberg617,25 €747,83 €915,60 €1.045,95 €1.262,25 €
Gemeinde Holzwickede663,00 €773,18 €889,20 €1.098,68 €1.425,60 €
Stadt Kamen636,00 €770,25 €932,40 €1.112,93 €1.258,95 €
Stadt Lünen624,00 €754,65 €904,80 €1.130,03 €1.263,90 €
Stadt Schwerte648,75 €774,15 €914,40 €1.164,23 €1.369,50 €
Stadt Selm631,50 €807,30 €992,40 €1.135,73 €1.432,20 €
Stadt Unna659,25 €789,75 €966,00 €1.192,73 €1.399,20 €
Stadt Werne591,75 €712,73 €936,00 €1.155,68 €1.452,00 €

Quelle: Richtlinie des Kreises Unna über die Anerkennung angemessener Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II und § 35 SGB XII (25.07.2025), Abschnitt 2.2 Angemessenheitsrichtwerte Brutto-Kaltmieten/Monat, gültig ab 01.01.2026. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Kreis Unna.

So lesen Sie die Werte

  • Bruttokaltmiete pro Monat: Nettokaltmiete plus kalte Betriebskosten, ohne Heizkosten.
  • Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 50 m², 2 Personen 65 m², 3 Personen 80 m², 4 Personen 95 m², jede weitere Person 15 m².
  • Die Heizkosten sind nicht in der Bruttokaltmiete enthalten und werden gesondert auf ihre Angemessenheit überprüft.
  • Die Tabelle nennt einen Betrag je weiterer Person; zugleich heißt es in der Richtlinie, für Haushalte ab 6 Personen könne kein abstrakter Angemessenheitsrichtwert abgeleitet werden. Abweichungen bei Nettokaltmiete, kalten Betriebskosten oder Wohnungsgröße sind unproblematisch, solange die Bruttokaltmiete insgesamt nicht überschritten wird. Die Richtlinie sieht zusätzlich einen verbrauchsabhängigen Energiezuschlag auf Grundlage des Energieausweises vor.
  • Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).

Wenn die Miete höher ist

  • Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
  • Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
  • Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).

Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Kreis Unna sein?

Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 394,50 € bis 442,00 €, für zwei Personen 475,15 € bis 538,20 €, je nach Wohnort (gültig ab 01.01.2026). Quelle: Richtlinie des Kreises Unna über die Anerkennung angemessener Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II und § 35 SGB XII (25.07.2025), Abschnitt 2.2 Angemessenheitsrichtwerte Brutto-Kaltmieten/Monat.

Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?

Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).

Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?

Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).

Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?

Die Heizkosten sind nicht in der Bruttokaltmiete enthalten und werden gesondert auf ihre Angemessenheit überprüft.

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