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Nordrhein-Westfalen · Gültig ab 01.01.2026

Mietobergrenze Jobcenter Herford

Für eine Person erkennt das Jobcenter Herford eine Bruttokaltmiete von 403,00 € bis 458,50 € als angemessen an, für zwei Personen 476,45 € bis 549,90 €, je nach Wohnort.

Liegt Ihre Miete im Rahmen?

Wohnort
Personen im Haushalt
Richtwert
–
1,5-fach (Karenzzeit)
–

Bruttokaltmiete = Kaltmiete und Betriebskosten inkl. Abschlag für Wasser/Abwasser. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße

Richtwerte pro Monat. Quelle: Webseite „Wohnen“ des Jobcenters Herford, Abschnitt „So teuer darf Ihre Wohnung sein“ (Richtwerte des Kreises Herford, aktualisiert zum 01.01.2026).

Gebiet1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personenjede weitere
Löhne, VlothoLöhne, Vlotho403,00 €476,45 €612,80 €703,95 €833,80 €+ 113,70 €
Herford458,50 €549,90 €627,20 €781,85 €894,30 €+ 121,95 €
Enger, Spenge, HiddenhausenEnger, Spenge, Hiddenhausen430,00 €478,40 €602,40 €732,45 €874,50 €+ 119,25 €
Bünde, Rödinghausen, KirchlengernBünde, Rödinghausen, Kirchlengern419,50 €512,20 €625,60 €748,60 €859,10 €+ 117,15 €

Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache

Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:

Gebiet1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen
Löhne, Vlotho604,50 €714,68 €919,20 €1.055,93 €1.250,70 €
Herford687,75 €824,85 €940,80 €1.172,78 €1.341,45 €
Enger, Spenge, Hiddenhausen645,00 €717,60 €903,60 €1.098,68 €1.311,75 €
Bünde, Rödinghausen, Kirchlengern629,25 €768,30 €938,40 €1.122,90 €1.288,65 €

Quelle: Webseite „Wohnen“ des Jobcenters Herford, Abschnitt „So teuer darf Ihre Wohnung sein“ (Richtwerte des Kreises Herford, aktualisiert zum 01.01.2026), gültig ab 01.01.2026. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Herford.

So lesen Sie die Werte

  • Bruttokaltmiete = Kaltmiete und Betriebskosten inkl. Abschlag für Wasser/Abwasser.
  • Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 50 m², 2 Personen 65 m², 3 Personen 80 m², 4 Personen 95 m², 5 Personen 110 m², jede weitere Person 15 m².
  • Heizkosten übernimmt das Jobcenter Herford gemäß Leitfaden des Kreises Herford; sie werden schon vor Ablauf der Karenzzeit auf Angemessenheit geprüft.
  • Wohnflächen als Obergrenze der Größenklasse (z. B. 2 Personen über 50 bis 65 m²). Bei Wohnungen mit niedrigem Energiewert kann ein Klimabonus als Zuschlag gewährt werden. Seit 01.07.2026 wird im ersten Leistungsjahr höchstens das Eineinhalbfache der Angemessenheitsgrenze gezahlt.
  • Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).

Wenn die Miete höher ist

  • Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
  • Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
  • Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).

Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Herford sein?

Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 403,00 € bis 458,50 €, für zwei Personen 476,45 € bis 549,90 €, je nach Wohnort (gültig ab 01.01.2026). Quelle: Webseite „Wohnen“ des Jobcenters Herford, Abschnitt „So teuer darf Ihre Wohnung sein“ (Richtwerte des Kreises Herford, aktualisiert zum 01.01.2026).

Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?

Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).

Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?

Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).

Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?

Heizkosten übernimmt das Jobcenter Herford gemäß Leitfaden des Kreises Herford; sie werden schon vor Ablauf der Karenzzeit auf Angemessenheit geprüft.

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