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Nordrhein-Westfalen · Gültig ab 01.07.2026

Mietobergrenze Jobcenter Kreis Gütersloh

Für eine Person erkennt das Jobcenter Kreis Gütersloh eine Bruttokaltmiete von 420,00 € bis 519,00 € als angemessen an, für zwei Personen 539,00 € bis 643,00 €, je nach Wohnort.

Liegt Ihre Miete im Rahmen?

Wohnort
Personen im Haushalt
Richtwert
–
1,5-fach (Karenzzeit)
–

Richtwerte für angemessene Unterkunftskosten ohne Heizkosten: Nettokaltmiete und Nebenkosten (Betriebskosten) zusammen; Heizkosten werden zusätzlich in angemessener Höhe übernommen. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße

Richtwerte pro Monat. Quelle: Informationsblatt zu den Bedarfen für Unterkunft und Heizung (Richtwerte im Kreis Gütersloh ab 01.07.2026 nach Gemeinden und Größenklassen).

Gebiet1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personenjede weitere
Borgholzhausen420,00 €567,00 €666,00 €786,00 €821,00 €+ 107,00 €
Gütersloh508,00 €589,00 €696,00 €833,00 €1.045,00 €+ 143,00 €
Halle (Westf.)495,00 €539,00 €648,00 €762,00 €941,00 €+ 121,00 €
Harsewinkel508,00 €556,00 €628,00 €733,00 €900,00 €+ 129,00 €
Herzebrock-Clarholz519,00 €596,00 €664,00 €766,00 €907,00 €+ 123,00 €
Langenberg459,00 €643,00 €671,00 €867,00 €931,00 €+ 120,00 €
Rheda-Wiedenbrück508,00 €606,00 €715,00 €865,00 €1.095,00 €+ 146,00 €
Rietberg479,00 €570,00 €665,00 €854,00 €1.029,00 €+ 129,00 €
Schloß Holte-Stukenbrock517,00 €556,00 €686,00 €798,00 €974,00 €+ 141,00 €
Steinhagen481,00 €560,00 €675,00 €821,00 €1.039,00 €+ 129,00 €
Verl500,00 €600,00 €722,00 €869,00 €1.065,00 €+ 135,00 €
Versmold468,00 €550,00 €638,00 €773,00 €906,00 €+ 122,00 €
Werther (Westf.)515,00 €554,00 €664,00 €813,00 €857,00 €+ 123,00 €

Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache

Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:

Gebiet1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen
Borgholzhausen630,00 €850,50 €999,00 €1.179,00 €1.231,50 €
Gütersloh762,00 €883,50 €1.044,00 €1.249,50 €1.567,50 €
Halle (Westf.)742,50 €808,50 €972,00 €1.143,00 €1.411,50 €
Harsewinkel762,00 €834,00 €942,00 €1.099,50 €1.350,00 €
Herzebrock-Clarholz778,50 €894,00 €996,00 €1.149,00 €1.360,50 €
Langenberg688,50 €964,50 €1.006,50 €1.300,50 €1.396,50 €
Rheda-Wiedenbrück762,00 €909,00 €1.072,50 €1.297,50 €1.642,50 €
Rietberg718,50 €855,00 €997,50 €1.281,00 €1.543,50 €
Schloß Holte-Stukenbrock775,50 €834,00 €1.029,00 €1.197,00 €1.461,00 €
Steinhagen721,50 €840,00 €1.012,50 €1.231,50 €1.558,50 €
Verl750,00 €900,00 €1.083,00 €1.303,50 €1.597,50 €
Versmold702,00 €825,00 €957,00 €1.159,50 €1.359,00 €
Werther (Westf.)772,50 €831,00 €996,00 €1.219,50 €1.285,50 €

Quelle: Informationsblatt zu den Bedarfen für Unterkunft und Heizung (Richtwerte im Kreis Gütersloh ab 01.07.2026 nach Gemeinden und Größenklassen), gültig ab 01.07.2026. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Kreis Gütersloh.

So lesen Sie die Werte

  • Richtwerte für angemessene Unterkunftskosten ohne Heizkosten: Nettokaltmiete und Nebenkosten (Betriebskosten) zusammen; Heizkosten werden zusätzlich in angemessener Höhe übernommen.
  • Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 50 m², 2 Personen 65 m², 3 Personen 80 m², 4 Personen 95 m², 5 Personen 110 m², jede weitere Person 15 m².
  • Heizkosten werden zusätzlich bis zur angemessenen Höhe anerkannt; die Angemessenheit richtet sich nach dem bundesweiten Heizspiegel.
  • Die Richtwerte wurden für jede Stadt und Gemeinde im Kreis Gütersloh einzeln ermittelt. Die Werte je weitere Person gelten für jede Person über fünf Personen (weitere 15 m²). Im ersten Jahr des Leistungsbezugs gilt die Karenzzeit (tatsächliche Kosten, höchstens das Eineinhalbfache der Angemessenheitsgrenze).
  • Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).

Wenn die Miete höher ist

  • Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
  • Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
  • Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).

Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Kreis Gütersloh sein?

Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 420,00 € bis 519,00 €, für zwei Personen 539,00 € bis 643,00 €, je nach Wohnort (gültig ab 01.07.2026). Quelle: Informationsblatt zu den Bedarfen für Unterkunft und Heizung (Richtwerte im Kreis Gütersloh ab 01.07.2026 nach Gemeinden und Größenklassen).

Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?

Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).

Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?

Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).

Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?

Heizkosten werden zusätzlich bis zur angemessenen Höhe anerkannt; die Angemessenheit richtet sich nach dem bundesweiten Heizspiegel.

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