Nordrhein-Westfalen · Gültig ab 01.07.2026
Mietobergrenze Jobcenter Kreis Recklinghausen
Für eine Person erkennt das Jobcenter Kreis Recklinghausen eine Bruttokaltmiete von 460,50 € bis 545,50 € als angemessen an, für zwei Personen 563,65 € bis 709,65 €, je nach Wohnort.
Liegt Ihre Miete im Rahmen?
- Richtwert
- –
- 1,5-fach (Karenzzeit)
- –
Bruttokaltmiete: Grundmiete und kalte Betriebskosten; Heizkosten werden gesondert berücksichtigt. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.
Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße
Richtwerte pro Monat. Quelle: Angemessene Bruttokaltmieten im Kreis Recklinghausen in Euro (gültig ab 1. Juli 2026).
| Gebiet | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | jede weitere |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Kreis RECastrop-Rauxel, Datteln, Dorsten, Gladbeck, Herten, Marl, Oer-Erkenschwick, Recklinghausen, Waltrop | 460,50 € | 563,65 € | 696,80 € | 859,95 € | 1.003,10 € | + 133,15 € |
| Haltern am See | 545,50 € | 709,65 € | 872,80 € | 1.036,95 € | 1.200,10 € | + 164,15 € |
Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache
Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:
| Gebiet | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen |
|---|---|---|---|---|---|
| Kreis RE | 690,75 € | 845,48 € | 1.045,20 € | 1.289,93 € | 1.504,65 € |
| Haltern am See | 818,25 € | 1.064,48 € | 1.309,20 € | 1.555,43 € | 1.800,15 € |
Quelle: Angemessene Bruttokaltmieten im Kreis Recklinghausen in Euro (gültig ab 1. Juli 2026), gültig ab 01.07.2026. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Kreis Recklinghausen.
So lesen Sie die Werte
- Bruttokaltmiete: Grundmiete und kalte Betriebskosten; Heizkosten werden gesondert berücksichtigt.
- Heizkosten werden gesondert berücksichtigt; Grundlage sind die Verbrauchswerte (kWh je Quadratmeter) des aktuellen Bundesheizkostenspiegels, bezogen auf Energieträger und angemessene Wohnungsgröße.
- Die Bruttokaltmiete setzt sich laut Jobcenter aus Grundmiete (Schlüssiges Konzept) und den kalten Betriebskosten nach dem Betriebskostenspiegel des Landes NRW zusammen. Übersteigt die tatsächliche Bruttokaltmiete den angemessenen Betrag, wird geprüft, ob ein Kostensenkungsverfahren eingeleitet wird.
- Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).
Wenn die Miete höher ist
- Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
- Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
- Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).
Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung
Häufige Fragen
Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Kreis Recklinghausen sein?
Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 460,50 € bis 545,50 €, für zwei Personen 563,65 € bis 709,65 €, je nach Wohnort (gültig ab 01.07.2026). Quelle: Angemessene Bruttokaltmieten im Kreis Recklinghausen in Euro (gültig ab 1. Juli 2026).
Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?
Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).
Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?
Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).
Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?
Heizkosten werden gesondert berücksichtigt; Grundlage sind die Verbrauchswerte (kWh je Quadratmeter) des aktuellen Bundesheizkostenspiegels, bezogen auf Energieträger und angemessene Wohnungsgröße.
Mietobergrenzen weiterer Jobcenter in Nordrhein-Westfalen
- Jobcenter Düsseldorf
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- Jobcenter Essen
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