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Nordrhein-Westfalen · Gültig ab 01.07.2025

Mietobergrenze Jobcenter Bochum

Für eine Person erkennt das Jobcenter Bochum eine Bruttokaltmiete von 439,25 € als angemessen an, für zwei Personen 546,26 €.

Liegt Ihre Miete im Rahmen?

Personen im Haushalt
Richtwert
–
1,5-fach (Karenzzeit)
–

Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete + kalte Betriebskosten), bezogen auf die angemessene Wohnungsgröße; Kosten für Heizung und Warmwasser kommen hinzu. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße

Richtwerte pro Monat. Quelle: Stadt Bochum / Jobcenter Bochum: Das Buch Unterkunft SGB II (Verfügungssammlung), V 022 Anhang 2 – Ausführung schlüssiges Konzept vom 26. Juni 2025.

1 Person2 Personen3 Personen4 Personen
Gesamtes Gebiet439,25 €546,26 €654,88 €791,16 €

Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache

Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:

1 Person2 Personen3 Personen4 Personen
Gesamtes Gebiet658,88 €819,39 €982,32 €1.186,74 €

Quelle: Stadt Bochum / Jobcenter Bochum: Das Buch Unterkunft SGB II (Verfügungssammlung), V 022 Anhang 2 – Ausführung schlüssiges Konzept vom 26. Juni 2025, gültig ab 01.07.2025. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Bochum.

So lesen Sie die Werte

  • Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete + kalte Betriebskosten), bezogen auf die angemessene Wohnungsgröße; Kosten für Heizung und Warmwasser kommen hinzu.
  • Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 50 m², 2 Personen 65 m², 3 Personen 80 m², 4 Personen 95 m², jede weitere Person 15 m².
  • Heizkosten werden laut Jobcenter Bochum in der anfallenden Höhe übernommen.
  • Die Richtwerte gelten für neu anzumietenden Wohnraum. Für Haushalte ab 5 Personen werden keine festen Richtwerte veröffentlicht, die Angemessenheit wird im Einzelfall geprüft (Orientierung an § 12 WoGG zuzüglich 10 % Sicherungsaufschlag). Bei besonders energieeffizienten Wohnungen kann ein Klimabonus auf den Richtwert aufgeschlagen werden. Für Bestandsmieten, die am 01.05.2018 bereits im Leistungsbezug bestanden, gilt ein Bestandsschutz mit den früheren Richtwerten. Zusätzlich nennt das Jobcenter Höchstgrenzen für den Quadratmeterpreis (17,57 / 16,81 / 16,37 / 16,66 €/m² für 1 bis 4 Personen).
  • Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).

Wenn die Miete höher ist

  • Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
  • Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
  • Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).

Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Bochum sein?

Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 439,25 €, für zwei Personen 546,26 € (gültig ab 01.07.2025). Quelle: Stadt Bochum / Jobcenter Bochum: Das Buch Unterkunft SGB II (Verfügungssammlung), V 022 Anhang 2 – Ausführung schlüssiges Konzept vom 26. Juni 2025.

Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?

Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).

Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?

Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).

Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?

Heizkosten werden laut Jobcenter Bochum in der anfallenden Höhe übernommen.

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