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Nordrhein-Westfalen · Gültig ab 01.01.2025

Mietobergrenze Jobcenter Remscheid

Für eine Person erkennt das Jobcenter Remscheid eine Bruttokaltmiete von 400,50 € als angemessen an, für zwei Personen 496,60 €.

Liegt Ihre Miete im Rahmen?

Personen im Haushalt
Richtwert
–
1,5-fach (Karenzzeit)
–

Die Nichtprüfgrenze umfasst die Bruttokaltmiete, also die eigentliche Miete zuzüglich der kalten Betriebskosten; Heizung und Warmwasser sind nicht enthalten. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße

Richtwerte pro Monat. Quelle: KdU-Richtlinien der Stadt Remscheid: Nichtprüfgrenze für angemessene Bedarfe für die Unterkunft nach § 22 SGB II bzw. § 35 SGB XII (Stand: 27.11.2024, Version 5.0).

1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personenjede weitere
Gesamtes Gebiet400,50 €496,60 €593,60 €739,10 €884,40 €+ 120,60 €

Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache

Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:

1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen
Gesamtes Gebiet600,75 €744,90 €890,40 €1.108,65 €1.326,60 €

Quelle: KdU-Richtlinien der Stadt Remscheid: Nichtprüfgrenze für angemessene Bedarfe für die Unterkunft nach § 22 SGB II bzw. § 35 SGB XII (Stand: 27.11.2024, Version 5.0), gültig ab 01.01.2025. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Remscheid.

So lesen Sie die Werte

  • Die Nichtprüfgrenze umfasst die Bruttokaltmiete, also die eigentliche Miete zuzüglich der kalten Betriebskosten; Heizung und Warmwasser sind nicht enthalten.
  • Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 50 m², 2 Personen 65 m², 3 Personen 80 m², 4 Personen 95 m², 5 Personen 110 m², jede weitere Person 15 m².
  • Die Heizkosten werden als gesonderter Bedarf überprüft.
  • Die Werte sind eine Nichtprüfgrenze: Bis zu diesem Betrag gilt die Miete ohne Einzelfallprüfung als angemessen; darüber erfolgt eine Einzelfallprüfung. Für Wohnungen mit niedrigem Heizenergiebedarf (unter 94 kWh/m²a) wird ein Klimabonus je Quadratmeter hinzugerechnet.
  • Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).

Wenn die Miete höher ist

  • Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
  • Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
  • Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).

Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Remscheid sein?

Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 400,50 €, für zwei Personen 496,60 € (gültig ab 01.01.2025). Quelle: KdU-Richtlinien der Stadt Remscheid: Nichtprüfgrenze für angemessene Bedarfe für die Unterkunft nach § 22 SGB II bzw. § 35 SGB XII (Stand: 27.11.2024, Version 5.0).

Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?

Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).

Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?

Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).

Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?

Die Heizkosten werden als gesonderter Bedarf überprüft.

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