Nordrhein-Westfalen
Mietobergrenze Jobcenter Gelsenkirchen
Für eine Person erkennt das Jobcenter Gelsenkirchen eine Bruttokaltmiete von 424,00 € als angemessen an, für zwei Personen 525,00 €.
Liegt Ihre Miete im Rahmen?
- Richtwert
- –
- 1,5-fach (Karenzzeit)
- –
Angemessene KdU einschließlich Betriebskosten, ohne Heizkosten: Netto-Kaltmiete zuzüglich mittlerer (kalter) Betriebskosten; die Tabelle weist beide Bestandteile und die Summe aus, in limits steht die Summe („angemessene KdU“). Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.
Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße
Richtwerte pro Monat. Quelle: Jobcenter Gelsenkirchen: Kosten für Unterkunft und Heizung (Tabelle der angemessenen Wohnungsgrößen und Bedarfe für Unterkunft).
| 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | jede weitere | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamtes Gebiet | 424,00 € | 525,00 € | 636,00 € | 787,00 € | 928,00 € | + 104,00 € |
Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache
Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:
| 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | |
|---|---|---|---|---|---|
| Gesamtes Gebiet | 636,00 € | 787,50 € | 954,00 € | 1.180,50 € | 1.392,00 € |
Quelle: Jobcenter Gelsenkirchen: Kosten für Unterkunft und Heizung (Tabelle der angemessenen Wohnungsgrößen und Bedarfe für Unterkunft). Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Gelsenkirchen.
So lesen Sie die Werte
- Angemessene KdU einschließlich Betriebskosten, ohne Heizkosten: Netto-Kaltmiete zuzüglich mittlerer (kalter) Betriebskosten; die Tabelle weist beide Bestandteile und die Summe aus, in limits steht die Summe („angemessene KdU“).
- Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 50 m², 2 Personen 65 m², 3 Personen 80 m², 4 Personen 95 m², 5 Personen 110 m².
- Daneben werden die tatsächlichen Heizkosten (vorbehaltlich einer Angemessenheitsprüfung) als Bedarf anerkannt.
- Die Tabelle weist je Haushaltsgröße die Netto-Kaltmiete (50 m²: 320,00 €; 65 m²: 390,00 €; 80 m²: 470,00 €; 95 m²: 590,00 €; 110 m²: 700,00 €) und die mittleren kalten Betriebskosten (104,00 €; 135,00 €; 166,00 €; 197,00 €; 228,00 €) getrennt aus; für jede weitere Person kann ein Mehrbetrag von insgesamt 104,00 € berücksichtigt werden. Die Summen stimmen mit der von der Stadt Gelsenkirchen veröffentlichten Studie „Herleitung von Mietobergrenzen – Aktualisierung 2024“ (empirica) überein. Ein Gültigkeitsdatum nennt die Seite des Jobcenters nicht.
- Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).
Wenn die Miete höher ist
- Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
- Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
- Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).
Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung
Häufige Fragen
Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Gelsenkirchen sein?
Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 424,00 €, für zwei Personen 525,00 €. Quelle: Jobcenter Gelsenkirchen: Kosten für Unterkunft und Heizung (Tabelle der angemessenen Wohnungsgrößen und Bedarfe für Unterkunft).
Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?
Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).
Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?
Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).
Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?
Daneben werden die tatsächlichen Heizkosten (vorbehaltlich einer Angemessenheitsprüfung) als Bedarf anerkannt.
Mietobergrenzen weiterer Jobcenter in Nordrhein-Westfalen
- Jobcenter Düsseldorf
- Jobcenter Duisburg
- Jobcenter Essen
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- Jobcenter Mönchengladbach
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- Jobcenter Kreis Kleve
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