Nordrhein-Westfalen · Gültig ab 01.12.2025
Mietobergrenze Jobcenter Kreis Kleve
Für eine Person erkennt das Jobcenter Kreis Kleve eine Bruttokaltmiete von 525,00 € bis 535,00 € als angemessen an, für zwei Personen 640,00 € bis 650,00 €, je nach Wohnort.
Liegt Ihre Miete im Rahmen?
- Richtwert
- –
- 1,5-fach (Karenzzeit)
- –
Bruttokaltmiete = Nettokaltmiete + kalte Nebenkosten; Heizkosten werden separat betrachtet. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.
Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße
Richtwerte pro Monat. Quelle: Merkblatt über die Gewährung von Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Beziehenden von Bürgergeld/Sozialhilfe (Stand: 01.12.2025).
| Gebiet | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | 6 Personen | jede weitere |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1: NordwestBedburg-Hau, Kleve, Kranenburg | 525,00 € | 640,00 € | 780,00 € | 945,00 € | 1.087,00 € | 1.215,00 € | + 132,29 € |
| 2: NordostEmmerich am Rhein, Kalkar, Rees | 525,00 € | 640,00 € | 780,00 € | 915,00 € | 1.007,00 € | 1.215,00 € | + 132,29 € |
| 3: MitteGoch, Kevelaer, Uedem, Weeze | 525,00 € | 650,00 € | 790,00 € | 945,00 € | 1.067,00 € | 1.215,00 € | + 132,29 € |
| 4: SüdGeldern, Issum, Kerken, Rheurdt, Straelen, Wachtendonk | 535,00 € | 650,00 € | 800,00 € | 945,00 € | 1.067,00 € | 1.215,00 € | + 130,86 € |
Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache
Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:
| Gebiet | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | 6 Personen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1: Nordwest | 787,50 € | 960,00 € | 1.170,00 € | 1.417,50 € | 1.630,50 € | 1.822,50 € |
| 2: Nordost | 787,50 € | 960,00 € | 1.170,00 € | 1.372,50 € | 1.510,50 € | 1.822,50 € |
| 3: Mitte | 787,50 € | 975,00 € | 1.185,00 € | 1.417,50 € | 1.600,50 € | 1.822,50 € |
| 4: Süd | 802,50 € | 975,00 € | 1.200,00 € | 1.417,50 € | 1.600,50 € | 1.822,50 € |
Quelle: Merkblatt über die Gewährung von Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Beziehenden von Bürgergeld/Sozialhilfe (Stand: 01.12.2025), gültig ab 01.12.2025. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Kreis Kleve.
So lesen Sie die Werte
- Bruttokaltmiete = Nettokaltmiete + kalte Nebenkosten; Heizkosten werden separat betrachtet.
- Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 50 m², 2 Personen 65 m², 3 Personen 80 m², 4 Personen 95 m², 5 Personen 110 m², jede weitere Person 15 m².
- Heizkosten werden separat von der Bruttokaltmiete betrachtet und bis zu einem angemessenen Heizenergieverbrauch nach dem Bundesweiten Heizspiegel übernommen.
- Stand des Merkblatts: 01.12.2025. Zwischen Nettokaltmiete und kalten Nebenkosten besteht eine Verrechnungsmöglichkeit, solange die Gesamthöhe der Bruttokaltmiete eingehalten wird; die Übernahme ist laut Merkblatt unabhängig von der tatsächlichen Wohnungsgröße. Die angegebenen Wohnflächen (50/65/80/95/110 m², jede weitere Person 15 m²) nennt das Merkblatt in der Heizenergie-Tabelle.
- Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).
Wenn die Miete höher ist
- Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
- Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
- Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).
Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung
Häufige Fragen
Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Kreis Kleve sein?
Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 525,00 € bis 535,00 €, für zwei Personen 640,00 € bis 650,00 €, je nach Wohnort (gültig ab 01.12.2025). Quelle: Merkblatt über die Gewährung von Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Beziehenden von Bürgergeld/Sozialhilfe (Stand: 01.12.2025).
Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?
Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).
Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?
Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).
Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?
Heizkosten werden separat von der Bruttokaltmiete betrachtet und bis zu einem angemessenen Heizenergieverbrauch nach dem Bundesweiten Heizspiegel übernommen.
Mietobergrenzen weiterer Jobcenter in Nordrhein-Westfalen
- Jobcenter Düsseldorf
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