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Nordrhein-Westfalen · Gültig ab 01.07.2026

Mietobergrenze Jobcenter EN (Ennepe-Ruhr-Kreis)

Für eine Person erkennt das Jobcenter EN (Ennepe-Ruhr-Kreis) eine Bruttokaltmiete von 475,00 € bis 515,00 € als angemessen an, für zwei Personen 599,00 € bis 649,00 €, je nach Wohnort.

Liegt Ihre Miete im Rahmen?

Wohnort
Personen im Haushalt
Richtwert
–
1,5-fach (Karenzzeit)
–

Die Werte verstehen sich als Produktbildung aus Kaltmiete und Nebenkosten, jedoch ohne die Heizkosten und ohne Zuschlag für den begründeten Einzelfall (Bruttokaltmiete). Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße

Richtwerte pro Monat. Quelle: Angemessene Unterkunftskosten im Ennepe-Ruhr-Kreis, Stand: 01.07.2026.

Gebiet1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen
I - NordWitten495,00 €609,00 €744,00 €918,00 €1.092,00 €
II - NordostHerdecke, Wetter475,00 €629,00 €774,00 €928,00 €1.152,00 €
III - NordwestHattingen, Sprockhövel515,00 €649,00 €764,00 €968,00 €1.172,00 €
IV - SüdBreckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg, Schwelm475,00 €599,00 €734,00 €898,00 €1.022,00 €

Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache

Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:

Gebiet1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen
I - Nord742,50 €913,50 €1.116,00 €1.377,00 €1.638,00 €
II - Nordost712,50 €943,50 €1.161,00 €1.392,00 €1.728,00 €
III - Nordwest772,50 €973,50 €1.146,00 €1.452,00 €1.758,00 €
IV - Süd712,50 €898,50 €1.101,00 €1.347,00 €1.533,00 €

Quelle: Angemessene Unterkunftskosten im Ennepe-Ruhr-Kreis, Stand: 01.07.2026, gültig ab 01.07.2026. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter EN (Ennepe-Ruhr-Kreis).

So lesen Sie die Werte

  • Die Werte verstehen sich als Produktbildung aus Kaltmiete und Nebenkosten, jedoch ohne die Heizkosten und ohne Zuschlag für den begründeten Einzelfall (Bruttokaltmiete).
  • Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 50 m², 2 Personen 65 m², 3 Personen 80 m², 4 Personen 95 m², 5 Personen 110 m², jede weitere Person 15 m².
  • Die Werte gelten ohne Heizkosten; Heizkosten werden gesondert berücksichtigt.
  • Für Haushalte mit mehr als 5 Personen ist Rücksprache mit der zuständigen Regionalstelle erforderlich. Daneben nennt der Ennepe-Ruhr-Kreis eine Obergrenze von 18,49 € je m² Bruttokaltmiete.
  • Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).

Wenn die Miete höher ist

  • Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
  • Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
  • Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).

Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter EN (Ennepe-Ruhr-Kreis) sein?

Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 475,00 € bis 515,00 €, für zwei Personen 599,00 € bis 649,00 €, je nach Wohnort (gültig ab 01.07.2026). Quelle: Angemessene Unterkunftskosten im Ennepe-Ruhr-Kreis, Stand: 01.07.2026.

Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?

Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).

Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?

Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).

Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?

Die Werte gelten ohne Heizkosten; Heizkosten werden gesondert berücksichtigt.

Mietobergrenzen weiterer Jobcenter in Nordrhein-Westfalen