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Nordrhein-Westfalen

Mietobergrenze Jobcenter Dortmund

Für eine Person erkennt das Jobcenter Dortmund eine Bruttokaltmiete von 610,00 € als angemessen an, für zwei Personen 740,00 €.

Liegt Ihre Miete im Rahmen?

Personen im Haushalt
Richtwert
–
1,5-fach (Karenzzeit)
–

Bruttokaltmiete als Summe aus Nettokaltmiete und Betriebskosten, ohne Heiz- und Warmwasserkosten. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße

Richtwerte pro Monat. Quelle: Jobcenter Dortmund: Miete, Heiz- und Betriebskosten (Obergrenzen für angemessene Kosten der Unterkunft; Angemessenheitsgrenzen legt die Stadt Dortmund fest).

1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen6 Personen
Gesamtes Gebiet610,00 €740,00 €910,00 €1.110,00 €1.340,00 €1.500,00 €

Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache

Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:

1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen6 Personen
Gesamtes Gebiet915,00 €1.110,00 €1.365,00 €1.665,00 €2.010,00 €2.250,00 €

Quelle: Jobcenter Dortmund: Miete, Heiz- und Betriebskosten (Obergrenzen für angemessene Kosten der Unterkunft; Angemessenheitsgrenzen legt die Stadt Dortmund fest). Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Dortmund.

So lesen Sie die Werte

  • Bruttokaltmiete als Summe aus Nettokaltmiete und Betriebskosten, ohne Heiz- und Warmwasserkosten.
  • Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 2 Personen 65 m², 3 Personen 80 m², 4 Personen 95 m², 5 Personen 110 m², 6 Personen 125 m².
  • Heiz- und Warmwasserkosten werden in tatsächlicher Höhe übernommen, soweit sie angemessen sind; die Prüfung erfolgt im Einzelfall.
  • Die Seite weist je Haushaltsgröße Nettokaltmiete, Betriebskosten und Bruttokaltmiete aus; übernommen ist die Bruttokaltmiete. Zusätzlich darf laut Stadt Dortmund die Nettokaltmiete 12,39 €/m² nicht überschreiten. Es gibt eigene Tabellen für barrierefreien Wohnraum (z. B. 1 Person 730,00 € Bruttokaltmiete) und einen Klimabonus für energetisch sanierte Wohnungen. Für größere Haushalte als 6 Personen wird im Einzelfall entschieden. Für Bedarfsgemeinschaften mit Kindern gilt laut Seite ab dem 1. Juli bei Umzügen zusätzlich eine Wohnflächenuntergrenze. Ein Gültigkeitsdatum der Mietobergrenzen nennt die Seite nicht; die Wohnfläche für 6 Personen gilt laut Tabelle „ab 6“ Personen.
  • Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).

Wenn die Miete höher ist

  • Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
  • Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
  • Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).

Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Dortmund sein?

Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 610,00 €, für zwei Personen 740,00 €. Quelle: Jobcenter Dortmund: Miete, Heiz- und Betriebskosten (Obergrenzen für angemessene Kosten der Unterkunft; Angemessenheitsgrenzen legt die Stadt Dortmund fest).

Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?

Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).

Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?

Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).

Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?

Heiz- und Warmwasserkosten werden in tatsächlicher Höhe übernommen, soweit sie angemessen sind; die Prüfung erfolgt im Einzelfall.

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