Nordrhein-Westfalen · Gültig ab 01.10.2025
Mietobergrenze Jobcenter Bottrop
Für eine Person erkennt das Jobcenter Bottrop eine Bruttokaltmiete von 436,00 € als angemessen an, für zwei Personen 538,20 €.
Liegt Ihre Miete im Rahmen?
- Richtwert
- –
- 1,5-fach (Karenzzeit)
- –
Maßstab ist die Bruttokaltmiete: Kaltmiete (Nettokaltmiete) und kalte Betriebskosten einschließlich Wasser/Abwasser, ohne Heizkosten. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.
Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße
Richtwerte pro Monat. Quelle: Jobcenter Bottrop, Seite „Wofür gibt es Geld“, Abschnitt „Bedarfe für Unterkunft und Heizung – Was bedeutet angemessen?“ (Angemessenheitsgrenzen nach Schlüssigem Konzept, Fortschreibung zum 01.10.2025).
| 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | jede weitere | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamtes Gebiet | 436,00 € | 538,20 € | 683,20 € | 818,90 € | 980,10 € | + 133,65 € |
Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache
Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:
| 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | |
|---|---|---|---|---|---|
| Gesamtes Gebiet | 654,00 € | 807,30 € | 1.024,80 € | 1.228,35 € | 1.470,15 € |
Quelle: Jobcenter Bottrop, Seite „Wofür gibt es Geld“, Abschnitt „Bedarfe für Unterkunft und Heizung – Was bedeutet angemessen?“ (Angemessenheitsgrenzen nach Schlüssigem Konzept, Fortschreibung zum 01.10.2025), gültig ab 01.10.2025. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Bottrop.
So lesen Sie die Werte
- Maßstab ist die Bruttokaltmiete: Kaltmiete (Nettokaltmiete) und kalte Betriebskosten einschließlich Wasser/Abwasser, ohne Heizkosten.
- Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 50 m², 2 Personen 65 m², 3 Personen 80 m², 4 Personen 95 m², 5 Personen 110 m², jede weitere Person 15 m².
- Heizkosten werden zusätzlich zur Bruttokaltmiete berücksichtigt und gesondert auf Angemessenheit geprüft.
- Die Werte gelten laut Ratsvorlage der Stadt Bottrop (Übersicht der angemessenen Bruttokaltmieten) seit dem 01.10.2025; die Bruttokaltmiete wird jährlich zum 01.10. fortgeschrieben. Im Einzelfall können bei Einpersonenhaushalten höhere kalte Betriebskosten anerkannt werden.
- Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).
Wenn die Miete höher ist
- Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
- Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
- Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).
Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung
Häufige Fragen
Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Bottrop sein?
Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 436,00 €, für zwei Personen 538,20 € (gültig ab 01.10.2025). Quelle: Jobcenter Bottrop, Seite „Wofür gibt es Geld“, Abschnitt „Bedarfe für Unterkunft und Heizung – Was bedeutet angemessen?“ (Angemessenheitsgrenzen nach Schlüssigem Konzept, Fortschreibung zum 01.10.2025).
Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?
Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).
Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?
Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).
Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?
Heizkosten werden zusätzlich zur Bruttokaltmiete berücksichtigt und gesondert auf Angemessenheit geprüft.
Mietobergrenzen weiterer Jobcenter in Nordrhein-Westfalen
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