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Nordrhein-Westfalen

Mietobergrenze Jobcenter Rhein-Sieg

Für eine Person erkennt das Jobcenter Rhein-Sieg eine Bruttokaltmiete von 520,00 € bis 610,00 € als angemessen an, für zwei Personen 630,00 € bis 770,00 €, je nach Wohnort.

Liegt Ihre Miete im Rahmen?

Gebiet (Orte je Gebiet in der Tabelle unten)
Personen im Haushalt
Richtwert
–
1,5-fach (Karenzzeit)
–

Angemessene Bruttokaltmiete, die die Grundmiete und die im Mietvertrag vereinbarten Kaltnebenkosten umfasst; Heizkosten kommen zusätzlich in angemessenem Rahmen hinzu. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße

Richtwerte pro Monat. Quelle: Merkblatt zu Unterkunfts- und Heizkosten (Jobcenter Rhein-Sieg / Rhein-Sieg-Kreis, Stand August 2026).

Gebiet1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen
Alfter610,00 €760,00 €910,00 €1.130,00 €1.340,00 €
Bad Honnef580,00 €730,00 €920,00 €1.100,00 €1.320,00 €
Bornheim610,00 €760,00 €910,00 €1.130,00 €1.340,00 €
Eitorf520,00 €630,00 €770,00 €910,00 €1.040,00 €
Hennef610,00 €740,00 €900,00 €1.080,00 €1.290,00 €
Königswinter610,00 €770,00 €920,00 €1.070,00 €1.340,00 €
Lohmar560,00 €710,00 €920,00 €1.070,00 €1.260,00 €
Meckenheim590,00 €730,00 €870,00 €1.060,00 €1.240,00 €
Much520,00 €630,00 €770,00 €910,00 €1.040,00 €
Neunkirchen-Seelscheid560,00 €710,00 €920,00 €1.070,00 €1.260,00 €
Niederkassel600,00 €760,00 €960,00 €1.160,00 €1.370,00 €
Rheinbach560,00 €720,00 €860,00 €1.010,00 €1.220,00 €
Ruppichteroth520,00 €630,00 €770,00 €910,00 €1.040,00 €
Sankt Augustin590,00 €760,00 €920,00 €1.150,00 €1.340,00 €
Siegburg590,00 €770,00 €940,00 €1.160,00 €1.340,00 €
Swisttal560,00 €720,00 €860,00 €1.010,00 €1.220,00 €
Troisdorf600,00 €760,00 €960,00 €1.160,00 €1.370,00 €
Wachtberg590,00 €730,00 €870,00 €1.060,00 €1.240,00 €
Windeck520,00 €630,00 €770,00 €910,00 €1.040,00 €

Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache

Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:

Gebiet1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen
Alfter915,00 €1.140,00 €1.365,00 €1.695,00 €2.010,00 €
Bad Honnef870,00 €1.095,00 €1.380,00 €1.650,00 €1.980,00 €
Bornheim915,00 €1.140,00 €1.365,00 €1.695,00 €2.010,00 €
Eitorf780,00 €945,00 €1.155,00 €1.365,00 €1.560,00 €
Hennef915,00 €1.110,00 €1.350,00 €1.620,00 €1.935,00 €
Königswinter915,00 €1.155,00 €1.380,00 €1.605,00 €2.010,00 €
Lohmar840,00 €1.065,00 €1.380,00 €1.605,00 €1.890,00 €
Meckenheim885,00 €1.095,00 €1.305,00 €1.590,00 €1.860,00 €
Much780,00 €945,00 €1.155,00 €1.365,00 €1.560,00 €
Neunkirchen-Seelscheid840,00 €1.065,00 €1.380,00 €1.605,00 €1.890,00 €
Niederkassel900,00 €1.140,00 €1.440,00 €1.740,00 €2.055,00 €
Rheinbach840,00 €1.080,00 €1.290,00 €1.515,00 €1.830,00 €
Ruppichteroth780,00 €945,00 €1.155,00 €1.365,00 €1.560,00 €
Sankt Augustin885,00 €1.140,00 €1.380,00 €1.725,00 €2.010,00 €
Siegburg885,00 €1.155,00 €1.410,00 €1.740,00 €2.010,00 €
Swisttal840,00 €1.080,00 €1.290,00 €1.515,00 €1.830,00 €
Troisdorf900,00 €1.140,00 €1.440,00 €1.740,00 €2.055,00 €
Wachtberg885,00 €1.095,00 €1.305,00 €1.590,00 €1.860,00 €
Windeck780,00 €945,00 €1.155,00 €1.365,00 €1.560,00 €

Quelle: Merkblatt zu Unterkunfts- und Heizkosten (Jobcenter Rhein-Sieg / Rhein-Sieg-Kreis, Stand August 2026). Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Rhein-Sieg.

So lesen Sie die Werte

  • Angemessene Bruttokaltmiete, die die Grundmiete und die im Mietvertrag vereinbarten Kaltnebenkosten umfasst; Heizkosten kommen zusätzlich in angemessenem Rahmen hinzu.
  • Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 50 m², 2 Personen 65 m², 3 Personen 80 m², 4 Personen 95 m², jede weitere Person 15 m².
  • Zu den Werten können zusätzlich Heizkosten in angemessenem Rahmen gewährt werden (Beurteilung anhand des Heizspiegels für Deutschland).
  • Stand des Merkblatts: August 2026. Zusätzlich zur Bruttokaltmiete gilt eine Quadratmeterhöchstmiete je Wohnortkommune (z. B. Troisdorf 19,56 €/m², Eitorf 15,66 €/m²): Ist die Bruttokaltmiete höher als tatsächliche Wohnfläche mal Quadratmeterhöchstmiete, ist die Miete unangemessen und die Karenzzeit entfällt. Ab dem 5. Haushaltsmitglied gelten laut Merkblatt zusätzlich 15 m² Wohnfläche je weiterer Person; ein Betrag je weiterer Person ist nicht ausgewiesen. Seit dem 01.07.2026 werden während der Karenzzeit höchstens das 1,5-fache der Angemessenheitsgrenzen anerkannt.
  • Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).

Wenn die Miete höher ist

  • Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
  • Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
  • Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).

Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Rhein-Sieg sein?

Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 520,00 € bis 610,00 €, für zwei Personen 630,00 € bis 770,00 €, je nach Wohnort. Quelle: Merkblatt zu Unterkunfts- und Heizkosten (Jobcenter Rhein-Sieg / Rhein-Sieg-Kreis, Stand August 2026).

Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?

Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).

Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?

Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).

Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?

Zu den Werten können zusätzlich Heizkosten in angemessenem Rahmen gewährt werden (Beurteilung anhand des Heizspiegels für Deutschland).

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