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Nordrhein-Westfalen · Gültig ab 01.02.2025

Mietobergrenze Jobcenter Oberhausen

Für eine Person erkennt das Jobcenter Oberhausen eine Bruttokaltmiete von 433,50 € als angemessen an, für zwei Personen 554,45 €.

Liegt Ihre Miete im Rahmen?

Personen im Haushalt
Richtwert
–
1,5-fach (Karenzzeit)
–

Referenzmiete = Brutto-Kaltmiete: Nettokaltmiete zuzüglich Betriebskosten, ohne Heizkosten. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße

Richtwerte pro Monat. Quelle: Merkblatt zu Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (Jobcenter Oberhausen), Tabelle Referenzmiete.

1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personenjede weitere
Gesamtes Gebiet433,50 €554,45 €682,40 €808,45 €936,10 €+ 127,65 €

Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache

Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:

1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen
Gesamtes Gebiet650,25 €831,68 €1.023,60 €1.212,68 €1.404,15 €

Quelle: Merkblatt zu Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (Jobcenter Oberhausen), Tabelle Referenzmiete, gültig ab 01.02.2025. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Oberhausen.

So lesen Sie die Werte

  • Referenzmiete = Brutto-Kaltmiete: Nettokaltmiete zuzüglich Betriebskosten, ohne Heizkosten.
  • Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 50 m², 2 Personen 65 m², 3 Personen 80 m², 4 Personen 95 m², 5 Personen 110 m², 6 Personen 125 m², jede weitere Person 15 m².
  • Die Angemessenheit der Heizkosten wird im Einzelfall geprüft; sie wird unterstellt, wenn bestimmte Grenzwerte je Quadratmeter und Heizart nicht überschritten werden.
  • Die Tabelle gilt laut Richtlinie des Jobcenters seit 01.02.2025. Für sechs Personen nennen die amtlichen Unterlagen unterschiedliche Beträge (Merkblatt 1.063,75 €, Richtlinie und Website 1.063,65 €); dieser Wert ist deshalb nicht aufgeführt. Tatsächliche Aufwendungen werden grundsätzlich nicht anerkannt, soweit sie mehr als das Eineinhalbfache der Referenzmiete betragen.
  • Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).

Wenn die Miete höher ist

  • Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
  • Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
  • Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).

Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Oberhausen sein?

Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 433,50 €, für zwei Personen 554,45 € (gültig ab 01.02.2025). Quelle: Merkblatt zu Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (Jobcenter Oberhausen), Tabelle Referenzmiete.

Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?

Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).

Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?

Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).

Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?

Die Angemessenheit der Heizkosten wird im Einzelfall geprüft; sie wird unterstellt, wenn bestimmte Grenzwerte je Quadratmeter und Heizart nicht überschritten werden.

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