Jobcenter-Verzeichnis.org

Ochtrup · Kreis Steinfurt · 20.394 Einwohner

Jobcenter für Ochtrup

Zuständig ist das Jobcenter Kreis Steinfurt mit Sitz in Steinfurt. In Ochtrup gibt es 2 Standorte.

Postleitzahlen in Ochtrup: 48607

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Münster

Standorte in Ochtrup

  • Ochtrup – Geld für das tägliche LebenGausebrink 71, 48607 Ochtrupzuständig für Ochtrup; Tel. +49 2553 73-0
  • Ochtrup – ArbeitsvermittlungGausebrink 71, 48607 Ochtrupzuständig für Ochtrup; Tel. +49 2551 69-5370

Jobcenter Kreis Steinfurt

Anschrift
Jobcenter Kreis Steinfurt
Tecklenburger Straße 10
48565 Steinfurt
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Standort Tecklenburger Straße 10 (Arbeitsvermittlung): Mo–Do 8:30–12:30 Uhr und 13:30–16:30 Uhr, Fr 8:30–12:30 Uhr; telefonisch Mo–Do 8:30–12:30 Uhr und 13:30–16:30 Uhr, Fr 8:30–12:30 Uhr
Website des Jobcenters
jobcenter-kreis-steinfurt.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Ochtrup zuständig?

Für Ochtrup (Kreis Steinfurt) ist das Jobcenter Kreis Steinfurt zuständig, Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt, Telefon +49 2551 69-5050.

Gibt es ein Jobcenter in Ochtrup?

Ja. Das Jobcenter Kreis Steinfurt hat in Ochtrup 2 Standorte: Ochtrup – Geld für das tägliche Leben, Gausebrink 71, 48607 Ochtrup; Ochtrup – Arbeitsvermittlung, Gausebrink 71, 48607 Ochtrup.

Welche Postleitzahlen gehören zu Ochtrup?

Zur Gemeinde Ochtrup gehören die Postleitzahlen 48607. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Jobcenter Kreis Steinfurt erreichbar?

Erreichbarkeit: Standort Tecklenburger Straße 10 (Arbeitsvermittlung): Mo–Do 8:30–12:30 Uhr und 13:30–16:30 Uhr, Fr 8:30–12:30 Uhr; telefonisch Mo–Do 8:30–12:30 Uhr und 13:30–16:30 Uhr, Fr 8:30–12:30 Uhr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist das Jobcenter Kreis Steinfurt für