Jobcenter-Verzeichnis.org

Westerkappeln · Kreis Steinfurt · 10.876 Einwohner

Jobcenter für Westerkappeln

Zuständig ist das Jobcenter Kreis Steinfurt mit Sitz in Steinfurt. In Westerkappeln gibt es einen Standort.

Postleitzahlen in Westerkappeln: 49492

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Münster

Standort in Westerkappeln

  • Westerkappeln – ArbeitsvermittlungWilhelmshöhe 1b, 49492 Westerkappelnzuständig für Westerkappeln; Tel. +49 2551 69-5220

Jobcenter Kreis Steinfurt

Anschrift
Jobcenter Kreis Steinfurt
Tecklenburger Straße 10
48565 Steinfurt
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Erreichbarkeit
Standort Tecklenburger Straße 10 (Arbeitsvermittlung): Mo–Do 8:30–12:30 Uhr und 13:30–16:30 Uhr, Fr 8:30–12:30 Uhr; telefonisch Mo–Do 8:30–12:30 Uhr und 13:30–16:30 Uhr, Fr 8:30–12:30 Uhr
Website des Jobcenters
jobcenter-kreis-steinfurt.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Westerkappeln zuständig?

Für Westerkappeln (Kreis Steinfurt) ist das Jobcenter Kreis Steinfurt zuständig, Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt, Telefon +49 2551 69-5050.

Gibt es ein Jobcenter in Westerkappeln?

Ja. Das Jobcenter Kreis Steinfurt hat in Westerkappeln einen Standort: Westerkappeln – Arbeitsvermittlung, Wilhelmshöhe 1b, 49492 Westerkappeln.

Welche Postleitzahlen gehören zu Westerkappeln?

Zur Gemeinde Westerkappeln gehören die Postleitzahlen 49492. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Jobcenter Kreis Steinfurt erreichbar?

Erreichbarkeit: Standort Tecklenburger Straße 10 (Arbeitsvermittlung): Mo–Do 8:30–12:30 Uhr und 13:30–16:30 Uhr, Fr 8:30–12:30 Uhr; telefonisch Mo–Do 8:30–12:30 Uhr und 13:30–16:30 Uhr, Fr 8:30–12:30 Uhr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist das Jobcenter Kreis Steinfurt für