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Hörstel · Kreis Steinfurt · 20.166 Einwohner

Jobcenter für Hörstel

Zuständig ist das Jobcenter Kreis Steinfurt mit Sitz in Steinfurt. In Hörstel gibt es 2 Standorte.

Postleitzahlen in Hörstel: 48477

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Münster

Standorte in Hörstel

  • Hörstel – Geld für das tägliche Leben (Rathaus)Tiefer Weg 5, 48477 Hörstelzuständig für Hörstel; Tel. +49 5454 911-0
  • Hörstel – ArbeitsvermittlungMarktstraße 6, 48477 Hörstelzuständig für Hörstel; Tel. +49 2551 69-5220

Jobcenter Kreis Steinfurt

Anschrift
Jobcenter Kreis Steinfurt
Tecklenburger Straße 10
48565 Steinfurt
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Erreichbarkeit
Standort Tecklenburger Straße 10 (Arbeitsvermittlung): Mo–Do 8:30–12:30 Uhr und 13:30–16:30 Uhr, Fr 8:30–12:30 Uhr; telefonisch Mo–Do 8:30–12:30 Uhr und 13:30–16:30 Uhr, Fr 8:30–12:30 Uhr
Website des Jobcenters
jobcenter-kreis-steinfurt.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Hörstel zuständig?

Für Hörstel (Kreis Steinfurt) ist das Jobcenter Kreis Steinfurt zuständig, Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt, Telefon +49 2551 69-5050.

Gibt es ein Jobcenter in Hörstel?

Ja. Das Jobcenter Kreis Steinfurt hat in Hörstel 2 Standorte: Hörstel – Geld für das tägliche Leben (Rathaus), Tiefer Weg 5, 48477 Hörstel; Hörstel – Arbeitsvermittlung, Marktstraße 6, 48477 Hörstel.

Welche Postleitzahlen gehören zu Hörstel?

Zur Gemeinde Hörstel gehören die Postleitzahlen 48477. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Jobcenter Kreis Steinfurt erreichbar?

Erreichbarkeit: Standort Tecklenburger Straße 10 (Arbeitsvermittlung): Mo–Do 8:30–12:30 Uhr und 13:30–16:30 Uhr, Fr 8:30–12:30 Uhr; telefonisch Mo–Do 8:30–12:30 Uhr und 13:30–16:30 Uhr, Fr 8:30–12:30 Uhr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist das Jobcenter Kreis Steinfurt für