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Wettringen · Kreis Steinfurt · 8.295 Einwohner

Jobcenter für Wettringen

Zuständig ist das Jobcenter Kreis Steinfurt mit Sitz in Steinfurt. In Wettringen gibt es 2 Standorte.

Postleitzahlen in Wettringen: 48493

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Münster

Standorte in Wettringen

  • Wettringen – Geld für das tägliche Leben (Rathaus)Kirchstraße 19, 48493 Wettringenzuständig für Wettringen; Tel. +49 2557 78-0
  • Wettringen – ArbeitsvermittlungKirchstraße 19, 48493 Wettringenzuständig für Wettringen; Tel. +49 2551 69-5370

Jobcenter Kreis Steinfurt

Anschrift
Jobcenter Kreis Steinfurt
Tecklenburger Straße 10
48565 Steinfurt
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Erreichbarkeit
Standort Tecklenburger Straße 10 (Arbeitsvermittlung): Mo–Do 8:30–12:30 Uhr und 13:30–16:30 Uhr, Fr 8:30–12:30 Uhr; telefonisch Mo–Do 8:30–12:30 Uhr und 13:30–16:30 Uhr, Fr 8:30–12:30 Uhr
Website des Jobcenters
jobcenter-kreis-steinfurt.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Wettringen zuständig?

Für Wettringen (Kreis Steinfurt) ist das Jobcenter Kreis Steinfurt zuständig, Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt, Telefon +49 2551 69-5050.

Gibt es ein Jobcenter in Wettringen?

Ja. Das Jobcenter Kreis Steinfurt hat in Wettringen 2 Standorte: Wettringen – Geld für das tägliche Leben (Rathaus), Kirchstraße 19, 48493 Wettringen; Wettringen – Arbeitsvermittlung, Kirchstraße 19, 48493 Wettringen.

Welche Postleitzahlen gehören zu Wettringen?

Zur Gemeinde Wettringen gehören die Postleitzahlen 48493. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Jobcenter Kreis Steinfurt erreichbar?

Erreichbarkeit: Standort Tecklenburger Straße 10 (Arbeitsvermittlung): Mo–Do 8:30–12:30 Uhr und 13:30–16:30 Uhr, Fr 8:30–12:30 Uhr; telefonisch Mo–Do 8:30–12:30 Uhr und 13:30–16:30 Uhr, Fr 8:30–12:30 Uhr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist das Jobcenter Kreis Steinfurt für