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Hopsten · Kreis Steinfurt · 7.717 Einwohner

Jobcenter für Hopsten

Zuständig ist das Jobcenter Kreis Steinfurt mit Sitz in Steinfurt. In Hopsten gibt es 2 Standorte.

Postleitzahlen in Hopsten: 48496

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Münster

Standorte in Hopsten

  • Hopsten – Geld für das tägliche Leben (Rathaus)Bunte Straße 35, 48496 Hopstenzuständig für Hopsten; Tel. +49 5458 9325-0
  • Hopsten – ArbeitsvermittlungBunte Straße 35, 48496 Hopstenzuständig für Hopsten; Tel. +49 2551 69-5220

Jobcenter Kreis Steinfurt

Anschrift
Jobcenter Kreis Steinfurt
Tecklenburger Straße 10
48565 Steinfurt
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Standort Tecklenburger Straße 10 (Arbeitsvermittlung): Mo–Do 8:30–12:30 Uhr und 13:30–16:30 Uhr, Fr 8:30–12:30 Uhr; telefonisch Mo–Do 8:30–12:30 Uhr und 13:30–16:30 Uhr, Fr 8:30–12:30 Uhr
Website des Jobcenters
jobcenter-kreis-steinfurt.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Hopsten zuständig?

Für Hopsten (Kreis Steinfurt) ist das Jobcenter Kreis Steinfurt zuständig, Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt, Telefon +49 2551 69-5050.

Gibt es ein Jobcenter in Hopsten?

Ja. Das Jobcenter Kreis Steinfurt hat in Hopsten 2 Standorte: Hopsten – Geld für das tägliche Leben (Rathaus), Bunte Straße 35, 48496 Hopsten; Hopsten – Arbeitsvermittlung, Bunte Straße 35, 48496 Hopsten.

Welche Postleitzahlen gehören zu Hopsten?

Zur Gemeinde Hopsten gehören die Postleitzahlen 48496. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Jobcenter Kreis Steinfurt erreichbar?

Erreichbarkeit: Standort Tecklenburger Straße 10 (Arbeitsvermittlung): Mo–Do 8:30–12:30 Uhr und 13:30–16:30 Uhr, Fr 8:30–12:30 Uhr; telefonisch Mo–Do 8:30–12:30 Uhr und 13:30–16:30 Uhr, Fr 8:30–12:30 Uhr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist das Jobcenter Kreis Steinfurt für