Jobcenter-Verzeichnis.org

Altenberge · Kreis Steinfurt · 10.278 Einwohner

Jobcenter für Altenberge

Zuständig ist das Jobcenter Kreis Steinfurt mit Sitz in Steinfurt. In Altenberge gibt es einen Standort.

Postleitzahlen in Altenberge: 48341

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Münster

Standort in Altenberge

  • Altenberge – Geld für das tägliche Leben (Rathaus)Kirchstraße 25, 48341 Altenbergezuständig für Altenberge; Tel. +49 2505 82-0

Jobcenter Kreis Steinfurt

Anschrift
Jobcenter Kreis Steinfurt
Tecklenburger Straße 10
48565 Steinfurt
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Standort Tecklenburger Straße 10 (Arbeitsvermittlung): Mo–Do 8:30–12:30 Uhr und 13:30–16:30 Uhr, Fr 8:30–12:30 Uhr; telefonisch Mo–Do 8:30–12:30 Uhr und 13:30–16:30 Uhr, Fr 8:30–12:30 Uhr
Website des Jobcenters
jobcenter-kreis-steinfurt.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Altenberge zuständig?

Für Altenberge (Kreis Steinfurt) ist das Jobcenter Kreis Steinfurt zuständig, Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt, Telefon +49 2551 69-5050.

Gibt es ein Jobcenter in Altenberge?

Ja. Das Jobcenter Kreis Steinfurt hat in Altenberge einen Standort: Altenberge – Geld für das tägliche Leben (Rathaus), Kirchstraße 25, 48341 Altenberge.

Welche Postleitzahlen gehören zu Altenberge?

Zur Gemeinde Altenberge gehören die Postleitzahlen 48341. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Jobcenter Kreis Steinfurt erreichbar?

Erreichbarkeit: Standort Tecklenburger Straße 10 (Arbeitsvermittlung): Mo–Do 8:30–12:30 Uhr und 13:30–16:30 Uhr, Fr 8:30–12:30 Uhr; telefonisch Mo–Do 8:30–12:30 Uhr und 13:30–16:30 Uhr, Fr 8:30–12:30 Uhr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist das Jobcenter Kreis Steinfurt für