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Recke · Kreis Steinfurt · 11.341 Einwohner

Jobcenter für Recke

Zuständig ist das Jobcenter Kreis Steinfurt mit Sitz in Steinfurt. In Recke gibt es 2 Standorte.

Postleitzahlen in Recke: 49509

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Münster

Standorte in Recke

  • Recke – Geld für das tägliche Leben (Rathaus)Hauptstraße 28, 49509 Reckezuständig für Recke; Tel. +49 5453 910-0
  • Recke – ArbeitsvermittlungHauptstraße 28, 49509 Reckezuständig für Recke; Tel. +49 2551 69-5220

Jobcenter Kreis Steinfurt

Anschrift
Jobcenter Kreis Steinfurt
Tecklenburger Straße 10
48565 Steinfurt
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Erreichbarkeit
Standort Tecklenburger Straße 10 (Arbeitsvermittlung): Mo–Do 8:30–12:30 Uhr und 13:30–16:30 Uhr, Fr 8:30–12:30 Uhr; telefonisch Mo–Do 8:30–12:30 Uhr und 13:30–16:30 Uhr, Fr 8:30–12:30 Uhr
Website des Jobcenters
jobcenter-kreis-steinfurt.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Recke zuständig?

Für Recke (Kreis Steinfurt) ist das Jobcenter Kreis Steinfurt zuständig, Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt, Telefon +49 2551 69-5050.

Gibt es ein Jobcenter in Recke?

Ja. Das Jobcenter Kreis Steinfurt hat in Recke 2 Standorte: Recke – Geld für das tägliche Leben (Rathaus), Hauptstraße 28, 49509 Recke; Recke – Arbeitsvermittlung, Hauptstraße 28, 49509 Recke.

Welche Postleitzahlen gehören zu Recke?

Zur Gemeinde Recke gehören die Postleitzahlen 49509. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Jobcenter Kreis Steinfurt erreichbar?

Erreichbarkeit: Standort Tecklenburger Straße 10 (Arbeitsvermittlung): Mo–Do 8:30–12:30 Uhr und 13:30–16:30 Uhr, Fr 8:30–12:30 Uhr; telefonisch Mo–Do 8:30–12:30 Uhr und 13:30–16:30 Uhr, Fr 8:30–12:30 Uhr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist das Jobcenter Kreis Steinfurt für