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Neuenkirchen · Kreis Steinfurt · 13.915 Einwohner

Jobcenter für Neuenkirchen

Zuständig ist das Jobcenter Kreis Steinfurt mit Sitz in Steinfurt. In Neuenkirchen gibt es 2 Standorte.

Postleitzahlen in Neuenkirchen: 48485

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Münster

Standorte in Neuenkirchen

  • Neuenkirchen – Geld für das tägliche Leben (Rathaus)Hauptstraße 16, 48485 Neuenkirchenzuständig für Neuenkirchen; Tel. +49 5973 926-0
  • Neuenkirchen – ArbeitsvermittlungHauptstraße 49 - 51, 48485 Neuenkirchenzuständig für Neuenkirchen; Tel. +49 2551 69-5370

Jobcenter Kreis Steinfurt

Anschrift
Jobcenter Kreis Steinfurt
Tecklenburger Straße 10
48565 Steinfurt
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Standort Tecklenburger Straße 10 (Arbeitsvermittlung): Mo–Do 8:30–12:30 Uhr und 13:30–16:30 Uhr, Fr 8:30–12:30 Uhr; telefonisch Mo–Do 8:30–12:30 Uhr und 13:30–16:30 Uhr, Fr 8:30–12:30 Uhr
Website des Jobcenters
jobcenter-kreis-steinfurt.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Neuenkirchen zuständig?

Für Neuenkirchen (Kreis Steinfurt) ist das Jobcenter Kreis Steinfurt zuständig, Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt, Telefon +49 2551 69-5050.

Gibt es ein Jobcenter in Neuenkirchen?

Ja. Das Jobcenter Kreis Steinfurt hat in Neuenkirchen 2 Standorte: Neuenkirchen – Geld für das tägliche Leben (Rathaus), Hauptstraße 16, 48485 Neuenkirchen; Neuenkirchen – Arbeitsvermittlung, Hauptstraße 49 - 51, 48485 Neuenkirchen.

Welche Postleitzahlen gehören zu Neuenkirchen?

Zur Gemeinde Neuenkirchen gehören die Postleitzahlen 48485. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Jobcenter Kreis Steinfurt erreichbar?

Erreichbarkeit: Standort Tecklenburger Straße 10 (Arbeitsvermittlung): Mo–Do 8:30–12:30 Uhr und 13:30–16:30 Uhr, Fr 8:30–12:30 Uhr; telefonisch Mo–Do 8:30–12:30 Uhr und 13:30–16:30 Uhr, Fr 8:30–12:30 Uhr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist das Jobcenter Kreis Steinfurt für