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Lotte · Kreis Steinfurt · 13.770 Einwohner

Jobcenter für Lotte

Zuständig ist das Jobcenter Kreis Steinfurt mit Sitz in Steinfurt. In Lotte gibt es 2 Standorte.

Postleitzahlen in Lotte: 49504

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Münster

Standorte in Lotte

  • Lotte – Geld für das tägliche Leben (Rathaus)Westerkappelner Straße 19, 49504 Lottezuständig für Lotte; Tel. +49 5404 889-0
  • Lotte – ArbeitsvermittlungWesterkappelner Straße 15, 49504 Lottezuständig für Lotte; Tel. +49 2551 69-5220

Jobcenter Kreis Steinfurt

Anschrift
Jobcenter Kreis Steinfurt
Tecklenburger Straße 10
48565 Steinfurt
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Erreichbarkeit
Standort Tecklenburger Straße 10 (Arbeitsvermittlung): Mo–Do 8:30–12:30 Uhr und 13:30–16:30 Uhr, Fr 8:30–12:30 Uhr; telefonisch Mo–Do 8:30–12:30 Uhr und 13:30–16:30 Uhr, Fr 8:30–12:30 Uhr
Website des Jobcenters
jobcenter-kreis-steinfurt.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Lotte zuständig?

Für Lotte (Kreis Steinfurt) ist das Jobcenter Kreis Steinfurt zuständig, Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt, Telefon +49 2551 69-5050.

Gibt es ein Jobcenter in Lotte?

Ja. Das Jobcenter Kreis Steinfurt hat in Lotte 2 Standorte: Lotte – Geld für das tägliche Leben (Rathaus), Westerkappelner Straße 19, 49504 Lotte; Lotte – Arbeitsvermittlung, Westerkappelner Straße 15, 49504 Lotte.

Welche Postleitzahlen gehören zu Lotte?

Zur Gemeinde Lotte gehören die Postleitzahlen 49504. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Jobcenter Kreis Steinfurt erreichbar?

Erreichbarkeit: Standort Tecklenburger Straße 10 (Arbeitsvermittlung): Mo–Do 8:30–12:30 Uhr und 13:30–16:30 Uhr, Fr 8:30–12:30 Uhr; telefonisch Mo–Do 8:30–12:30 Uhr und 13:30–16:30 Uhr, Fr 8:30–12:30 Uhr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist das Jobcenter Kreis Steinfurt für