Oberviechtach · Landkreis Schwandorf · 4.905 Einwohner
Jobcenter für Oberviechtach
Zuständig ist das Jobcenter im Landkreis Schwandorf mit Sitz in Schwandorf. In Oberviechtach gibt es einen Standort.
Postleitzahlen in Oberviechtach: 92526
Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Regensburg
Standort in Oberviechtach
- Standort OberviechtachBezirksamtstraße 5, 92526 Oberviechtach
Jobcenter im Landkreis Schwandorf
- Anschrift
- Jobcenter im Landkreis Schwandorf
Wackersdorfer Straße 4
92421 Schwandorf
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 9431 200-900
- Erreichbarkeit
- Mo–Fr 8–12 Uhr. Wir sind auch außerhalb der Öffnungszeiten für Sie da. Bitte vereinbaren Sie hierzu vorab einen Termin. Nutzen Sie gerne den Online-Service 'Termin finden'
- Online
- jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit - Fax
- +49 9431 200-809
- Website des Jobcenters
- jobcenter-schwandorf.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.
Antrag stellen
Leistungen gibt es erst ab Antrag; er wirkt auf den Monatsersten zurück (§ 37 SGB II). Auch ein Antrag bei der falschen Stelle zählt (§ 16 SGB I).
Ratgeber lesenWeiterbewilligung
Der Bescheid gilt in der Regel ein Jahr (§ 41 Abs. 3 SGB II). Den neuen Antrag stellen Sie spätestens im Monat danach.
Ratgeber lesenMiete und Heizung
Anerkannt werden die tatsächlichen Aufwendungen, soweit sie angemessen sind. Im ersten Jahr gilt für die Miete eine Karenzzeit (§ 22 Abs. 1 SGB II).
Ratgeber lesenUmzug
Vor dem neuen Mietvertrag sollen Sie die Zusicherung einholen; Umzugskosten und Kaution brauchen sie vorab (§ 22 Abs. 4 und 6 SGB II).
Ratgeber lesenTermin beim Jobcenter
Zur Meldeaufforderung müssen Sie persönlich erscheinen (§ 59 SGB II, § 309 SGB III). Ein Beistand darf mitkommen (§ 13 Abs. 4 SGB X).
Ratgeber lesenLeistungsminderung
Bei einer Pflichtverletzung mindert sich das Grundsicherungsgeld um 30 Prozent des Regelbedarfs, für drei Monate (§§ 31a, 31b SGB II).
Ratgeber lesenWiderspruch
In der Regel binnen eines Monats beim Jobcenter (§ 84 SGG). Bei Aufhebung oder Minderung gilt der Bescheid trotzdem sofort; dagegen hilft ein Eilantrag (§ 39 SGB II, § 86b SGG).
Ratgeber lesenJobcenter entscheidet nicht
Verlangen Sie eine vorläufige Entscheidung (§ 41a SGB II). Nach sechs Monaten ist die Untätigkeitsklage zulässig (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Jobcenter ist für Oberviechtach zuständig?
Für Oberviechtach (Landkreis Schwandorf) ist das Jobcenter im Landkreis Schwandorf zuständig, Wackersdorfer Straße 4, 92421 Schwandorf, Telefon +49 9431 200-900.
Gibt es ein Jobcenter in Oberviechtach?
Ja. Das Jobcenter im Landkreis Schwandorf hat in Oberviechtach einen Standort: Standort Oberviechtach, Bezirksamtstraße 5, 92526 Oberviechtach.
Welche Postleitzahlen gehören zu Oberviechtach?
Zur Gemeinde Oberviechtach gehören die Postleitzahlen 92526. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Jobcenter im Landkreis Schwandorf erreichbar?
Erreichbarkeit: Mo–Fr 8–12 Uhr. Wir sind auch außerhalb der Öffnungszeiten für Sie da. Bitte vereinbaren Sie hierzu vorab einen Termin. Nutzen Sie gerne den Online-Service 'Termin finden'.
Welche Frist ist besonders wichtig?
1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).