Jobcenter-Verzeichnis.org

Oberviechtach · Landkreis Schwandorf · 4.905 Einwohner

Jobcenter für Oberviechtach

Zuständig ist das Jobcenter im Landkreis Schwandorf mit Sitz in Schwandorf. In Oberviechtach gibt es einen Standort.

Postleitzahlen in Oberviechtach: 92526

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Regensburg

Standort in Oberviechtach

  • Standort OberviechtachBezirksamtstraße 5, 92526 Oberviechtach

Jobcenter im Landkreis Schwandorf

Anschrift
Jobcenter im Landkreis Schwandorf
Wackersdorfer Straße 4
92421 Schwandorf
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Erreichbarkeit
Mo–Fr 8–12 Uhr. Wir sind auch außerhalb der Öffnungszeiten für Sie da. Bitte vereinbaren Sie hierzu vorab einen Termin. Nutzen Sie gerne den Online-Service 'Termin finden'
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Fax
+49 9431 200-809
Website des Jobcenters
jobcenter-schwandorf.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Oberviechtach zuständig?

Für Oberviechtach (Landkreis Schwandorf) ist das Jobcenter im Landkreis Schwandorf zuständig, Wackersdorfer Straße 4, 92421 Schwandorf, Telefon +49 9431 200-900.

Gibt es ein Jobcenter in Oberviechtach?

Ja. Das Jobcenter im Landkreis Schwandorf hat in Oberviechtach einen Standort: Standort Oberviechtach, Bezirksamtstraße 5, 92526 Oberviechtach.

Welche Postleitzahlen gehören zu Oberviechtach?

Zur Gemeinde Oberviechtach gehören die Postleitzahlen 92526. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Jobcenter im Landkreis Schwandorf erreichbar?

Erreichbarkeit: Mo–Fr 8–12 Uhr. Wir sind auch außerhalb der Öffnungszeiten für Sie da. Bitte vereinbaren Sie hierzu vorab einen Termin. Nutzen Sie gerne den Online-Service 'Termin finden'.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist das Jobcenter im Landkreis Schwandorf für