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Nordrhein-Westfalen

Jobcenter Kreis Gütersloh

Zuständig für 13 Städte und Gemeinden mit rund 363.982 Einwohnern. Kommunales Jobcenter: Die Kommune ist als zugelassener Träger allein zuständig (§ 6a SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter Kreis Gütersloh
Auf dem Stempel 5
33334 Gütersloh
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Erreichbarkeit
Servicezeiten Standort Gütersloh: Mo–Fr 8–12:30 Uhr; persönliche Vorsprache bei der Ansprechperson nur mit Termin; mittwochs ist die persönliche Ansprechperson telefonisch nicht erreichbar
Website des Jobcenters
kreis-guetersloh.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Weitere Standorte

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Jobcenter Kreis Gütersloh zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter Kreis Gütersloh?

Anschrift: Auf dem Stempel 5, 33334 Gütersloh. Telefon: +49 5241 85-4300. Erreichbarkeit: Servicezeiten Standort Gütersloh: Mo–Fr 8–12:30 Uhr; persönliche Vorsprache bei der Ansprechperson nur mit Termin; mittwochs ist die persönliche Ansprechperson telefonisch nicht erreichbar. E-Mail: jobcenter@kreis-guetersloh.de.

Für welche Orte ist das Jobcenter Kreis Gütersloh zuständig?

Für 13 Städte und Gemeinden, darunter Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück, Rietberg, Schloß Holte-Stukenbrock, Verl, Harsewinkel, Versmold, Halle (Westf.) und weitere.

Hat das Jobcenter Kreis Gütersloh weitere Standorte?

Ja, 2 weitere Standorte: Standort Halle (Westf.), Halle (Westf.); Standort Rheda-Wiedenbrück, Rheda-Wiedenbrück.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift beim Jobcenter, binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 Abs. 1 SGG). Zuständig ist Jobcenter Kreis Gütersloh, wenn es den Bescheid erlassen hat.

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