Nordrhein-Westfalen
Jobcenter Kreis Gütersloh
Zuständig für 13 Städte und Gemeinden mit rund 363.982 Einwohnern. Kommunales Jobcenter: Die Kommune ist als zugelassener Träger allein zuständig (§ 6a SGB II).
Kontakt
- Anschrift
- Jobcenter Kreis Gütersloh
Auf dem Stempel 5
33334 Gütersloh
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 5241 85-4300
- Erreichbarkeit
- Servicezeiten Standort Gütersloh: Mo–Fr 8–12:30 Uhr; persönliche Vorsprache bei der Ansprechperson nur mit Termin; mittwochs ist die persönliche Ansprechperson telefonisch nicht erreichbar
- Website des Jobcenters
- kreis-guetersloh.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.
Weitere Standorte
- Standort Halle (Westf.)Kättkenstraße 12, 33790 Halle (Westf.)zuständig für Borgholzhausen, Halle (Westf.), Steinhagen, Versmold, Werther (Westf.); Tel. +49 5241 85-4890
- Standort Rheda-WiedenbrückWasserstraße 14a, 33378 Rheda-Wiedenbrückzuständig für Herzebrock-Clarholz, Langenberg, Rheda-Wiedenbrück; Tel. +49 5241 85-4990
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Jobcenter Kreis Gütersloh zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.
- Gütersloh100.479 Einw.
- Rheda-Wiedenbrück48.030 Einw.
- Rietberg30.055 Einw.
- Schloß Holte-Stukenbrock26.297 Einw.
- Verl25.762 Einw.
- Harsewinkel25.523 Einw.
- Versmold21.513 Einw.
- Halle (Westf.)21.393 Einw.
- Steinhagen20.302 Einw.
- Herzebrock-Clarholz16.419 Einw.
- Werther (Westf.)11.051 Einw.
- Borgholzhausen8.847 Einw.
- Langenberg8.311 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.
Antrag stellen
Leistungen gibt es erst ab Antrag; er wirkt auf den Monatsersten zurück (§ 37 SGB II). Auch ein Antrag bei der falschen Stelle zählt (§ 16 SGB I).
Ratgeber lesenWeiterbewilligung
Der Bescheid gilt in der Regel ein Jahr (§ 41 Abs. 3 SGB II). Den neuen Antrag stellen Sie spätestens im Monat danach.
Ratgeber lesenMiete und Heizung
Anerkannt werden die tatsächlichen Aufwendungen, soweit sie angemessen sind. Im ersten Jahr gilt für die Miete eine Karenzzeit (§ 22 Abs. 1 SGB II).
Ratgeber lesenUmzug
Vor dem neuen Mietvertrag sollen Sie die Zusicherung einholen; Umzugskosten und Kaution brauchen sie vorab (§ 22 Abs. 4 und 6 SGB II).
Ratgeber lesenTermin beim Jobcenter
Zur Meldeaufforderung müssen Sie persönlich erscheinen (§ 59 SGB II, § 309 SGB III). Ein Beistand darf mitkommen (§ 13 Abs. 4 SGB X).
Ratgeber lesenLeistungsminderung
Bei einer Pflichtverletzung mindert sich das Grundsicherungsgeld um 30 Prozent des Regelbedarfs, für drei Monate (§§ 31a, 31b SGB II).
Ratgeber lesenWiderspruch
In der Regel binnen eines Monats beim Jobcenter (§ 84 SGG). Bei Aufhebung oder Minderung gilt der Bescheid trotzdem sofort; dagegen hilft ein Eilantrag (§ 39 SGB II, § 86b SGG).
Ratgeber lesenJobcenter entscheidet nicht
Verlangen Sie eine vorläufige Entscheidung (§ 41a SGB II). Nach sechs Monaten ist die Untätigkeitsklage zulässig (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Zuständiges Sozialgericht
Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Jobcenter Kreis Gütersloh?
Anschrift: Auf dem Stempel 5, 33334 Gütersloh. Telefon: +49 5241 85-4300. Erreichbarkeit: Servicezeiten Standort Gütersloh: Mo–Fr 8–12:30 Uhr; persönliche Vorsprache bei der Ansprechperson nur mit Termin; mittwochs ist die persönliche Ansprechperson telefonisch nicht erreichbar. E-Mail: jobcenter@kreis-guetersloh.de.
Für welche Orte ist das Jobcenter Kreis Gütersloh zuständig?
Für 13 Städte und Gemeinden, darunter Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück, Rietberg, Schloß Holte-Stukenbrock, Verl, Harsewinkel, Versmold, Halle (Westf.) und weitere.
Hat das Jobcenter Kreis Gütersloh weitere Standorte?
Ja, 2 weitere Standorte: Standort Halle (Westf.), Halle (Westf.); Standort Rheda-Wiedenbrück, Rheda-Wiedenbrück.
Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?
Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift beim Jobcenter, binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 Abs. 1 SGG). Zuständig ist Jobcenter Kreis Gütersloh, wenn es den Bescheid erlassen hat.
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