Jobcenter-Verzeichnis.org

Rheda-Wiedenbrück · Kreis Gütersloh · 48.030 Einwohner

Jobcenter für Rheda-Wiedenbrück

Zuständig ist das Jobcenter Kreis Gütersloh mit Sitz in Gütersloh. In Rheda-Wiedenbrück gibt es einen Standort.

Postleitzahlen in Rheda-Wiedenbrück: 33378

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Detmold

Standort in Rheda-Wiedenbrück

  • Standort Rheda-WiedenbrückWasserstraße 14a, 33378 Rheda-Wiedenbrückzuständig für Herzebrock-Clarholz, Langenberg, Rheda-Wiedenbrück; Tel. +49 5241 85-4990

Jobcenter Kreis Gütersloh

Anschrift
Jobcenter Kreis Gütersloh
Auf dem Stempel 5
33334 Gütersloh
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Servicezeiten Standort Gütersloh: Mo–Fr 8–12:30 Uhr; persönliche Vorsprache bei der Ansprechperson nur mit Termin; mittwochs ist die persönliche Ansprechperson telefonisch nicht erreichbar
Website des Jobcenters
kreis-guetersloh.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Rheda-Wiedenbrück zuständig?

Für Rheda-Wiedenbrück (Kreis Gütersloh) ist das Jobcenter Kreis Gütersloh zuständig, Auf dem Stempel 5, 33334 Gütersloh, Telefon +49 5241 85-4300.

Gibt es ein Jobcenter in Rheda-Wiedenbrück?

Ja. Das Jobcenter Kreis Gütersloh hat in Rheda-Wiedenbrück einen Standort: Standort Rheda-Wiedenbrück, Wasserstraße 14a, 33378 Rheda-Wiedenbrück.

Welche Postleitzahlen gehören zu Rheda-Wiedenbrück?

Zur Gemeinde Rheda-Wiedenbrück gehören die Postleitzahlen 33378. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Jobcenter Kreis Gütersloh erreichbar?

Erreichbarkeit: Servicezeiten Standort Gütersloh: Mo–Fr 8–12:30 Uhr; persönliche Vorsprache bei der Ansprechperson nur mit Termin; mittwochs ist die persönliche Ansprechperson telefonisch nicht erreichbar.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist das Jobcenter Kreis Gütersloh für