Rheda-Wiedenbrück · Kreis Gütersloh · 48.030 Einwohner
Jobcenter für Rheda-Wiedenbrück
Zuständig ist das Jobcenter Kreis Gütersloh mit Sitz in Gütersloh. In Rheda-Wiedenbrück gibt es einen Standort.
Postleitzahlen in Rheda-Wiedenbrück: 33378
Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Detmold
Standort in Rheda-Wiedenbrück
- Standort Rheda-WiedenbrückWasserstraße 14a, 33378 Rheda-Wiedenbrückzuständig für Herzebrock-Clarholz, Langenberg, Rheda-Wiedenbrück; Tel. +49 5241 85-4990
Jobcenter Kreis Gütersloh
- Anschrift
- Jobcenter Kreis Gütersloh
Auf dem Stempel 5
33334 Gütersloh
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 5241 85-4300
- Erreichbarkeit
- Servicezeiten Standort Gütersloh: Mo–Fr 8–12:30 Uhr; persönliche Vorsprache bei der Ansprechperson nur mit Termin; mittwochs ist die persönliche Ansprechperson telefonisch nicht erreichbar
- Website des Jobcenters
- kreis-guetersloh.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.
Antrag stellen
Leistungen gibt es erst ab Antrag; er wirkt auf den Monatsersten zurück (§ 37 SGB II). Auch ein Antrag bei der falschen Stelle zählt (§ 16 SGB I).
Ratgeber lesenWeiterbewilligung
Der Bescheid gilt in der Regel ein Jahr (§ 41 Abs. 3 SGB II). Den neuen Antrag stellen Sie spätestens im Monat danach.
Ratgeber lesenMiete und Heizung
Anerkannt werden die tatsächlichen Aufwendungen, soweit sie angemessen sind. Im ersten Jahr gilt für die Miete eine Karenzzeit (§ 22 Abs. 1 SGB II).
Ratgeber lesenUmzug
Vor dem neuen Mietvertrag sollen Sie die Zusicherung einholen; Umzugskosten und Kaution brauchen sie vorab (§ 22 Abs. 4 und 6 SGB II).
Ratgeber lesenTermin beim Jobcenter
Zur Meldeaufforderung müssen Sie persönlich erscheinen (§ 59 SGB II, § 309 SGB III). Ein Beistand darf mitkommen (§ 13 Abs. 4 SGB X).
Ratgeber lesenLeistungsminderung
Bei einer Pflichtverletzung mindert sich das Grundsicherungsgeld um 30 Prozent des Regelbedarfs, für drei Monate (§§ 31a, 31b SGB II).
Ratgeber lesenWiderspruch
In der Regel binnen eines Monats beim Jobcenter (§ 84 SGG). Bei Aufhebung oder Minderung gilt der Bescheid trotzdem sofort; dagegen hilft ein Eilantrag (§ 39 SGB II, § 86b SGG).
Ratgeber lesenJobcenter entscheidet nicht
Verlangen Sie eine vorläufige Entscheidung (§ 41a SGB II). Nach sechs Monaten ist die Untätigkeitsklage zulässig (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Jobcenter ist für Rheda-Wiedenbrück zuständig?
Für Rheda-Wiedenbrück (Kreis Gütersloh) ist das Jobcenter Kreis Gütersloh zuständig, Auf dem Stempel 5, 33334 Gütersloh, Telefon +49 5241 85-4300.
Gibt es ein Jobcenter in Rheda-Wiedenbrück?
Ja. Das Jobcenter Kreis Gütersloh hat in Rheda-Wiedenbrück einen Standort: Standort Rheda-Wiedenbrück, Wasserstraße 14a, 33378 Rheda-Wiedenbrück.
Welche Postleitzahlen gehören zu Rheda-Wiedenbrück?
Zur Gemeinde Rheda-Wiedenbrück gehören die Postleitzahlen 33378. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Jobcenter Kreis Gütersloh erreichbar?
Erreichbarkeit: Servicezeiten Standort Gütersloh: Mo–Fr 8–12:30 Uhr; persönliche Vorsprache bei der Ansprechperson nur mit Termin; mittwochs ist die persönliche Ansprechperson telefonisch nicht erreichbar.
Welche Frist ist besonders wichtig?
1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).