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Schloß Holte-Stukenbrock · Kreis Gütersloh · 26.297 Einwohner

Jobcenter für Schloß Holte-Stukenbrock

Zuständig ist das Jobcenter Kreis Gütersloh mit Sitz in Gütersloh.

Postleitzahlen in Schloß Holte-Stukenbrock: 33758

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Detmold

Jobcenter Kreis Gütersloh

Anschrift
Jobcenter Kreis Gütersloh
Auf dem Stempel 5
33334 Gütersloh
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Servicezeiten Standort Gütersloh: Mo–Fr 8–12:30 Uhr; persönliche Vorsprache bei der Ansprechperson nur mit Termin; mittwochs ist die persönliche Ansprechperson telefonisch nicht erreichbar
Website des Jobcenters
kreis-guetersloh.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Schloß Holte-Stukenbrock zuständig?

Für Schloß Holte-Stukenbrock (Kreis Gütersloh) ist das Jobcenter Kreis Gütersloh zuständig, Auf dem Stempel 5, 33334 Gütersloh, Telefon +49 5241 85-4300.

Welche Postleitzahlen gehören zu Schloß Holte-Stukenbrock?

Zur Gemeinde Schloß Holte-Stukenbrock gehören die Postleitzahlen 33758. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Jobcenter Kreis Gütersloh erreichbar?

Erreichbarkeit: Servicezeiten Standort Gütersloh: Mo–Fr 8–12:30 Uhr; persönliche Vorsprache bei der Ansprechperson nur mit Termin; mittwochs ist die persönliche Ansprechperson telefonisch nicht erreichbar.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist das Jobcenter Kreis Gütersloh für