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Nordrhein-Westfalen

Jobcenter Märkischer Kreis

Zuständig für 15 Städte und Gemeinden mit rund 408.046 Einwohnern. Gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommune (§ 44b SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter Märkischer Kreis
Friedrichstraße 59/61
58636 Iserlohn
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo–Mi 8–15:30 Uhr; Do 8–17 Uhr; Fr 8–12:30 Uhr
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Website des Jobcenters
jobcenter-mk.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Weitere Standorte

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Jobcenter Märkischer Kreis zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter Märkischer Kreis?

Anschrift: Friedrichstraße 59/61, 58636 Iserlohn. Telefon: +49 2371 785-2000. Erreichbarkeit: Mo–Mi 8–15:30 Uhr; Do 8–17 Uhr; Fr 8–12:30 Uhr.

Für welche Orte ist das Jobcenter Märkischer Kreis zuständig?

Für 15 Städte und Gemeinden, darunter Iserlohn, Lüdenscheid, Menden (Sauerland), Hemer, Plettenberg, Meinerzhagen, Werdohl, Altena und weitere.

Hat das Jobcenter Märkischer Kreis weitere Standorte?

Ja, 9 weitere Standorte: Standort Altena, Altena; Standort Hemer, Hemer; Standort Iserlohn, Brausestraße 13-15, Iserlohn; Standort Kierspe, Kierspe; Standort Lüdenscheid, Lüdenscheid; Standort Meinerzhagen, Meinerzhagen und weitere.

Kann ich Anträge beim Jobcenter Märkischer Kreis online stellen?

Ja, über jobcenter.digital, das Portal der Bundesagentur für Arbeit für die gemeinsamen Einrichtungen. Dort lassen sich der Antrag auf Grundsicherungsgeld und die Weiterbewilligung online stellen und Veränderungen mitteilen; über das Postfach tauschen Sie Nachrichten mit dem Jobcenter aus.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, in der Regel binnen eines Monats nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Kam der Bescheid von dort, geht der Widerspruch an: Jobcenter Märkischer Kreis.

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